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Rentenbeginn in Frankreich

von uschisiggi17.10.2007 | 18:35
1516 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgendes Problem: Französin ( Jahrgang 12/46; seit Jahren 50 % schwerbeschädigt ) lebt und arbeitet seit Jahrzehnten in Deutschland und hat jetzt zum 1.12.07 die Rente eingereicht. Soweit, sogut. Parallel dazu hat sie auch über die Rentenversicherungsanstalt in Frankreich im Juli ds.Jahres für Ihre ersten Arbeitsjahre die Rente eingereicht und jetzt erfahren, dass diese Rente auch gewährt wird, allerdings erst ab Antragstellung. Leider hätte sie versäumt, Rente schon zum 1.12.2006 zu beantragen, daher wären diese Monate jetzt verloren. Niemand wußte hier bei der Rentenversicherung, dass man/frau in Frankreich schon ab 60 Jahre Rente beziehen und gleichzeitig in Deutschland weiterarbeiten kann. Ist das wirklich so und sind damit die 7 Monate verloren ? fragt uschisiggi

3 Antworten

zam 18.10.2007 | 07:05
Ob die 7 Monate Frankreich-Rente endgültig fehlen, kann ich nicht beurteilen, aber ich würde zu einem "Ja" tendieren. Wenn man in Deutschland z.B. trotz erfüllter Wartezeit nicht mit 65 in die Regelaltersrente geht, bekommt man diese auch erst ab dem Antragsmonat, dann allerdings mit einem kleinen Zuschlag. Im Übrigen gibt es für Schwerbehinderte der Geburtsjahrgänge bis 1950 auch in Deutschland die Möglichkeit der Altersrente (u.U. sogar abschlagsfrei!!!) Verbindungsstelle für Frankreich ist die: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstrasse 4-6 67346 Speyer Telefon 06232 17-0 Telefax 06232 17-2589
zam 18.10.2007 | 07:15
Die Schwerbehindertenaltersrente gibt es für die Jahrgänge bis 1950 ab dem 60. (!!!) Lebensjahr - unter Erfüllung der Vertrauensschutzregelung abschlagsfrei! (hatte oben das 60. LJ vergessen)
Michael1971am 18.10.2007 | 08:47
Ein Hinzuverdienst führt bei Bezug einer französischen Altersrente aus dem allgemeinen System nur dann zur Kürzung der Rente, wenn die Beschäftigung auch zur Versicherungspflicht in einem der französischen Versorgungssysteme führt. Dies bedeutet, dass eine Beschäftigung in Deutschland nie die Kürzung der französischen Altersrente bewirken kann. Die 7 Monate Rentenbezug sind also tatsächlich verloren, zumal zusätzliche Trimester erst wegen des verspäteten Bezuges einer Altersrente nach dem 65. Lebensjahr entstehen würden.
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