Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbeginn mit 60

von catgraes25.08.2008 | 15:41
1270 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, bin zurzeit noch arbeitslos bis einschl. 01.2009 und werde im Jan. 2009 - 60 Jahre alt. Kann ich dann mit 60 Jahren, ab Febr.09, die Rente mit Abschlägen beantragen? Ich hoffe auf eine Antwort. Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie keinen Schwerbehindertenausweis haben oder berufs- oder erwerbsunfähig sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, um in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen zu können, hätten Sie frühestens mit 63 Jahren einen eventuellen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit einem Abschlag von 7,2 Prozent.

Sollten Sie allerdings am 01.01.2004 arbeits- oder beschäftigungslos gewesen sein oder Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 01.01.2004 erfolgt ist, nach dem 31.12.2003 beendet worden ist oder vor dem 01.01.2004 Altersteilzeit (ATZ) i.S.d. §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des ATZ-gesetzes vereinbart haben, so sorgt dieser "Vertrauensschutz" dafür, dass diese Rente allerdings mit 18 Prozent Abschlag frühestmöglich mit 60 Jahren bezogen werden kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

1949 geborene Versicherte können bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen nur dann mit vollendetem 60. Lebensjahr eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beanspruchen, wenn der Vertrauensschutz nach § 237 Abs. 5 SGB VI gegeben ist.

Die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme wird danach für diejenigen Versicherten nicht angehoben, die am 01.01.2004 arbeitslos waren oder

2. deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 1. Januar 2004 erfolgt ist, nach dem 31. Dezember 2003 beendet worden ist,

3. deren letztes Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und die am 1. Januar 2004 beschäftigungslos im Sinne des § 118 Abs. 1 Nr. 1 des Dritten Buches waren,

4. die vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder

5. die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

5 Antworten

Träumeam 25.08.2008 | 16:00
Dann können Sie Hartz IV beantragen.
Zu dürftige Infosam 25.08.2008 | 16:18
Ein paar mehr Angaben dürften es schon sein...
siggiam 25.08.2008 | 19:37
Beantragen dürfen sie immer. Jeder hat das Recht auf einen ablehnenden Bescheid. Mehr Infos wären hilfreich - dann bekommen sie auch Ihre Antwort (rosinenmäßig).
lindeam 28.08.2008 | 12:34
ich möchte mit 60 in rente gehen habe einen schwerbehindeten ausweis mit 60% .Ich bin zur zeit in heimarbeit angestellt bin aber selber versichert. Geht das und wieviel habe ich abzüge?
catgraesam 29.08.2008 | 19:51
Danke für die Antworten bisher. Ich bin übriges neu in diesem Forum. Ich frage nun etwas genauer zu meiner Situation. "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit 60 Jahren"? Da ich in der Zeit von 1947 bis 1952 geboren bin (Vertrauensschutz?) Trifft es zu, dass ich mit 60 Jahren die Rente einreichen kann, natürlich mit 18 % Abschlag, wegen Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente beziehungsweise nach Vollendung eines Lebensalter von 58 Jahren und sechs Monaten und insgesamt 52 Wochen Arbeitslosigkeit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026