Hallo Delphin,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass dieser mit Rentenbeginn bzw. mit dem 65. Lebensjahr endet, dann gilt dies weiterhin.
Ob dies durch den angehobenen Regelaltersrentenbeginn sogar über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus gilt, sollten Sie ggf. nochmals von einem Arbeitsrechtler überprüfen lassen.
Die Rente mt 63(+) ist eine vorgezogene Altersrente, die von Ihnen gewählt, aber nicht vom Arbeitgeber vorgegeben werden kann, außer, dies ist explizit im Arbeitsvertrag ebenfalls vorgesehen.
Wenn er Ihnen aber eine vernünftige, die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn ausreichend absichernde und darüber hinaus noch entschädigende Abfindung anbietet, können Sie sich ja überlegen, ob Sie schon vorzeitig aufhören.
Lesen Sie sich doch hierfür bitte eine der DRV Broschüren, die Sie hier finden, zur Entscheidungsfindung durch
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
da es mit der "Flexirente" ja zwischenzeitlich verschiedene Varianten gibt.
Was genau dann aber entsprechend Ihres Arbeitsvertrages tatsächlich gilt, sollten Sie sich nochmals von z.B. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigen lassen.