Zitiert von: Delphin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 63 Jahre alt und meine Firma will das ich in Rente gehe.
Nach meinem Arbeitsvertrag könnte ich bis zum 65 Lebensjahr arbeiten, was bei meinem Gesundheitszustand auch kein Thema wäre.
Meine Frage: Muss ich in Rente gehen oder gilt mein alter Arbeitsvertrag?
Mfg
Delphin
Hallo Delphin,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass dieser mit Rentenbeginn bzw. mit dem 65. Lebensjahr endet, dann gilt dies weiterhin.
Ob dies durch den angehobenen Regelaltersrentenbeginn sogar über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus gilt, sollten Sie ggf. nochmals von einem Arbeitsrechtler überprüfen lassen.
Die Rente mt 63(+) ist eine vorgezogene Altersrente, die von Ihnen gewählt, aber nicht vom Arbeitgeber vorgegeben werden kann, außer, dies ist explizit im Arbeitsvertrag ebenfalls vorgesehen.
Wenn er Ihnen aber eine vernünftige, die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn ausreichend absichernde und darüber hinaus noch entschädigende Abfindung anbietet, können Sie sich ja überlegen, ob Sie schon vorzeitig aufhören.
Lesen Sie sich doch hierfür bitte eine der DRV Broschüren, die Sie hier finden, zur Entscheidungsfindung durch
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.html
da es mit der "Flexirente" ja zwischenzeitlich verschiedene Varianten gibt.
Was genau dann aber entsprechend Ihres Arbeitsvertrages tatsächlich gilt, sollten Sie sich nochmals von z.B. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bestätigen lassen.