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Rentenbeginn mit 63 wegen 50% Behinderung

von fidibus29.08.2008 | 12:12
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4 Antworten

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Sehr verehrte Damen und Herren. FRAGE 1: mich betreffend: Ich bin zu 50% ( gültig bis 09/2018 ) behindert. Ich bin ab dem 01.11.08 im ATZ-Freizeitblock bis zum 31.08.2011, Dieses habe ich der BFA am 2.5.08 mit dem Fragebogen z.Prüf.d.Vertrauensschutzregelung gemeldet. Abgesehen davon, dass ich bislang keine Antwort darauf bekam, muss ich sonst noch irgendetwas tun, dass ich sicher mit 63 in Ruhestand gehen darf? FRAGE 2: meine Frau betreffend: Sie ist zu 30% ( gültig bis 09/2018 ) behindert. Sie ist jetzt seit dem 1.8.08 im ATZ-Freizeitblock bis zum 28.2.2011, danach möchte Sie 4 Jahre früher in vorgezogenen Ruhestand gehen. Dieses habe ich der BFA am 2.5.08 mit dem Fragebogen z.Prüf.d.Vertrauensschutzregelung gemeldet. Abgesehen davon, dass ich bislang keine Antwort darauf bekam, muss ich sonst noch irgendetwas tun, dass ich sicher mit 63 in Ruhestand gehen darf? Vielen Dank im Voraus und in der Hoffnung bald etwas von Ihnen zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Klaus D. Bumiller

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen dafür sorgen, dass Sie und Ihre Frau beim jeweils beabsichtigten Rentenbeginn die jeweiligen Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erfüllen (siehe auch auf dieser Seite unter "gesetzliche Rente"). Ohne Geburtsdaten kann nicht viel mehr gesagt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sofern Sie zum Rentenbeginn 35 Versicherungsjahre vorweisen können, steht der Rente nichts im Wege.

Sie sollten rechtzeitig vor Rentenbeginn den entsprechenden Rentenantrag stellen.

Ihre Frau könnte ggf. die Altersrente für Frauen beantragen.

2 Antworten

Schadeam 29.08.2008 | 14:07
wie wäre es, wenn Sie uns noch die beiden Geburtsdaten verraten würden. Dann könnte man schon viel mehr sagen. Und vielleicht noch wieviele Versicherungsjahre vorliegen?? Eigentlich müssten Sie doch eine Rentenauskunft haben, in der die Bedingungen für die einzelnen Rentenarten drin stehen?
fidibusam 05.09.2008 | 13:03
Sehr verehrte Damen und Herren. Die Antwort Ihres Experten war mir zu dürftig, deshalb habe ich seinem Wunsch folgend unsere Geburtsdaten eingetragen. Was heist: Sie müssen dafür sorgen, dass Sie und Ihre Frau beim jeweils beabsichtigten Rentenbeginn die jeweiligen Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erfüllen?f FRAGE 1: mich betreffend: Ich bin im Aug. 1948 geboren. Ich bin zu 50% ( gültig bis 09/2018 ) behindert. Ich bin ab dem 01.11.08 im ATZ-Freizeitblock bis zum 31.08.2011, Dieses habe ich der BFA am 2.5.08 mit dem Fragebogen z.Prüf.d.Vertrauensschutzregelung gemeldet. Abgesehen davon, dass ich bislang keine Antwort darauf bekam, muss ich sonst noch irgendetwas tun, dass ich sicher mit 63 in Ruhestand gehen darf? FRAGE 2: meine Frau betreffend: Sie ist im Feb. 1950 geboren. Sie ist zu 30% ( gültig bis 09/2018 ) behindert. Sie ist jetzt seit dem 1.8.08 im ATZ-Freizeitblock bis zum 28.2.2011, danach möchte Sie 4 Jahre früher in vorgezogenen Ruhestand gehen. Dieses habe ich der BFA am 2.5.08 mit dem Fragebogen z.Prüf.d.Vertrauensschutzregelung gemeldet. Abgesehen davon, dass ich bislang keine Antwort darauf bekam, muss ich sonst noch irgendetwas tun, dass ich sicher mit 63 in Ruhestand gehen darf? Vielen Dank im Voraus und in der Hoffnung bald etwas von Ihnen zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Klaus D. Bumiller
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