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Experten-Antwort

Rentenbeginn mit 63

von Toni B31.01.2014 | 14:43
1110 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin 64 und langjährig versichert ( 48Jhr ) und möchte ab Sept. dieses Jahres in Rente gehen. Das heißt, ich muss 3 Monate vorher, also Anfang Juni den Antrag absenden. Sollte die neue Regelung ab 1.Juli greifen, gilt dann der tatsächliche Rentenbeginn oder das Antragsdatum um in den Genuß der abschlagsfreien Rente zu kommen. Gruß Toni

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Toni,

ob die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, wird auf Grundlage des Rechts geprüft, welches zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns gilt. Sollten also die Neuregelungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - wie geplant - zum 01.07.2014 in Kraft treten, würde Ihr Rentenantrag mit einem angegebenen Rentenbeginn zum 01.09.2014 nach dem dann geltenden Recht geprüft und festgestellt.

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3 Antworten

honkam 31.01.2014 | 14:45
Für die Berechnung einer Rente ist das Recht zum Rentenbeginn maßgebend!
Toni Bam 31.01.2014 | 16:37
Vielen Dank
Toni Bam 24.05.2014 | 11:25
Hallo zusammen, nun ist bei mir, wie warscheinlich bei vielen anderen der Fall eingetreten, daß ich letzte Woche den Rentenbescheid bekommen habe und ab 01.08.14 Rentner bin. Heute les ich in der Zeitung, daß nur bei einem laufenden Antrag dieswer zurückgenommen werden kann um ihn neu zu beantragen, damit die neue Gesetzgebung wikt. Wie verhält es sich nun bei mir in Bezug auf die Antwort des Experten vom 03.02.14? Gruß Toni
Deutsche Rentenversicherung
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