Ganz schön unübersichtlich die bisherigen Einträge, deshalb nochmals von vorne und zielgerichtet:
Sie haben mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt?
Sie haben nach dem 40. Lebensjahr mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge entrichtet?
Dann haben Sie die Möglichkeit zum 01.10.2009 mit einer Minderung von 18 Prozent die Altersrente für Frauen in Anspruch zu nehmen. Für jeden Monat, den die Rente später beginnt, reduziert sich die Minderung um 0,3 Prozent, wäre zum 01.10.2012 bei 7,2 Prozent.
Darüber hinaus gehende Vergünstigungen könnte es bei Invalidität in Abhängigkeit von Ihrer Erwerbsbiografie geben.
Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen, zum Beispiel nach Vereinbarung einer Abfindung, die auf einem höheren Abschlag basiert, würde der Rententräger auch eine für Sie ungünstigere Rentenart, zum Beispiel Altersrente für langjährig Versicherte, gewähren.
Während zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte in die Anhebung der Altersgrenzen einbezogen wurde, blieb die Altersrente für Frauen außen vor. Dafür kann die Altersrente für Frauen letztmalig vom Geburtsjahrgang 1951 in Anspruch genommen werden.