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Rentenbeginn möglich mit ?

von Almuth06.04.2009 | 11:25
1231 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgende Frage zum Rentenbeginn: Ich, w, geb. 09/1949 möchte wissen ab wann ich in Rente gehen kann und mit welchen Abzügen. Nach einer meiner Berechnungen könnte das stimmen ? : Rentenbeginn: 01.01.2013 mit 7,2 % Abschlag - . für Information vorab vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ganz schön unübersichtlich die bisherigen Einträge, deshalb nochmals von vorne und zielgerichtet:

Sie haben mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt?

Sie haben nach dem 40. Lebensjahr mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge entrichtet?

Dann haben Sie die Möglichkeit zum 01.10.2009 mit einer Minderung von 18 Prozent die Altersrente für Frauen in Anspruch zu nehmen. Für jeden Monat, den die Rente später beginnt, reduziert sich die Minderung um 0,3 Prozent, wäre zum 01.10.2012 bei 7,2 Prozent.

Darüber hinaus gehende Vergünstigungen könnte es bei Invalidität in Abhängigkeit von Ihrer Erwerbsbiografie geben.

Nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen, zum Beispiel nach Vereinbarung einer Abfindung, die auf einem höheren Abschlag basiert, würde der Rententräger auch eine für Sie ungünstigere Rentenart, zum Beispiel Altersrente für langjährig Versicherte, gewähren.

Während zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte in die Anhebung der Altersgrenzen einbezogen wurde, blieb die Altersrente für Frauen außen vor. Dafür kann die Altersrente für Frauen letztmalig vom Geburtsjahrgang 1951 in Anspruch genommen werden.

6 Antworten

Dirk.am 06.04.2009 | 11:46
Leider nein. Durch die aktuellen Reformen können Sie zum 01.10.2016 in Rente gehen. Ein früherer mit Abschlägen behafteter Rentenbeginn ist nicht möglich.
...am 06.04.2009 | 12:09
Wenn Sie insgesamt mind. 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben und mehr als 10 Jahre Beiträge nach dem 40. Lebensjahr, können Sie ab 60 (01.10.2009) mit 18% Abschlag in Rente gehen...
Almutham 06.04.2009 | 12:54
So wie ... hier schreibt verstehe ich das richtig -Altersrente für Frauen (o.g. Voraussetzungen sind erfüllt ) kann ich dann z.B. ab 1.10.2012 mit 8,1 % in Rente gehen ?
Reseam 06.04.2009 | 13:24
Ja. Wenn die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllt sind, können Sie zu jedem beliebigem Zeitpunkt ab dem 60. LJ in Rente gehen. Der Abschlag von 18 % vermindert sich um 0.3 % für jeden Monat, den Sie später in Rente gehen.
Almutham 06.04.2009 | 13:40
Nochmals eine Frage dazu : Ist die Altersrente für Frauen weniger als andere gezahlte Renten ? ( z.B. für langjährig Versicherte etc ).Vorab nochmals vielen Dank für die Hilfe.
...am 06.04.2009 | 13:48
Die Berechnung der Renten erfolgt ansich immer gleich. Unterschiede in der Rentenhöhe können sich jedoch je nach Rentenbeginn ergeben. Bsp. Altersrente für Frauen ab 60.Lj mit 18% ist sicherlich geringer, als wenn Sie erst mit 63 mit 7,2% in die Altersrente für Frauen gingen. Die Altersrente für Frauen ab 63 ist mit 7,2% jedoch höher als die Altersrente für langjährig Versicherte mit 8,1%. Die jeweils günstigere (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) wird dann beantragt...
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