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Experten-Antwort

Rentenbeginn Mütterrente - was ist nun richtig?

von Lotta03.11.2014 | 16:25
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter (Jg. 1937) hat sich bei der Heirat die Beiträge erstatten lassen. Außer den Erziehungszeiten für zwei Kinder hat sie keine weiteren Zeiten. Letzte Woche haben wir nun die Regelaltersrente für sie beantragt, für die fehlenden 12 Monate werden noch freiwillige Beiträge gezahlt werden. Bisher waren wir immer davon ausgegangen, dass die Rente rückwirkend zum 01.07.14 beginnen kann. Von der Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung haben wir dann aber die Auskunft erhalten, dass dieser rückwirkende Rentenbeginn nur möglich ist, wenn die Kindererziehungszeiten bereits in der Vergangenheit anerkannt wurden. Nachdem meine Mutter aber noch nie eine Kontenklärung gemacht habe, sei der Rentenbeginn 01.07.14 in ihrem Fall vermutlich nicht möglich?? Angeblich sei über das Vorgehen in diesen Fällen noch nicht endgültig entschieden. Ist diese Aussage richtig, oder kann mir jemand schon genaueres hierzu sagen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotta,

nach derzeitiger Rechtslage kämen die Rentenversicherungsträger bei Ihrer Mutter bei einer Antragstellung im Oktober zu einem Rentenbeginn am 1. November.

Wie Versichertenberater bereits geschrieben hat, wird diese Problematik derzeit von den Rentenversicherungsträgern noch beraten. Es ist zu vermuten, dass man sich - zu Gunsten der Versicherten - auch in diesen Fällen auf einen Rentenbeginn am 1. Juli einigen wird. Das endgültige verbindliche Ergebnis der Beratungen steht allerdings noch aus.

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13 Antworten

Versichertenberateram 03.11.2014 | 17:03
Gute Frager, nächste Frage :-) Das Problem zu Ihrer Frage ist leider noch ungeklärt, da die verschiedenen Rentenversicherungsträger sich noch nicht einig sind. Die DRV Oldenburg-Bremen und DRV Braunschweig-Hannover zahlen nach meiner Erfahrung die Rente rückwirkend ab dem 01.07.14 und die DRV Bund erst ab Monat der Antragstellung. Ich an Ihrer Stelle würde, wenn die Rente nicht ab dem 01.07. bewilligt wurde, Widerspruch einlegen und auf Beginn 01.07.14 bestehen. Zu verlieren haben Sie nichts.
Nilsam 03.11.2014 | 19:41
Von einer solchen Regelung lese ich zum ersten mal. Bisher wurde immer darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen bei einer Antragstellung bis 31.10.2014 die Rente rückwirkend ab 01.07.2014 gezahlt wird. Z.B. auch auf ihre-vorsorge: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Könnte mir bitte jemand erklären, was es aus rechtlicher Sicht für einen Unterschied macht, ob die KEZ schon gespeichert sind, oder erst bei der Beantragung der Rente angegeben werden?? Würde mich doch schon sehr interessieren - danke!
W*lfgangam 03.11.2014 | 19:59
Zitat von Nils anzeigen
...und auch die in den Medien dazu verbreiten Artikel der letzten 14 Tage waren wieder sehr 'hilfreich'. Jede Mehmed-und-Chantall-Mutti/"isch bin 48 und habe Kinders vor '92 und brauch mal 'ne Beratung" ...mehr musste man schon gar nicht hören um zu denken, was dieser 'Mist' schon wieder soll. Umso besser heute Morgen 'tja, hätten Sie mal am Do/Frei noch angerufen ;-) Und selbst in 10 Jahren wird es immer noch Betroffene geben "habe ich nie von gehört". Die aktuellen Infos/DRV zum '31.10.' mit allen Fallkonstellationen sind aber unbefriedigend (was weitergebende Info an die Versicherten betrifft - nach soooooooo langer Zeit!). Gruß w.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 04.11.2014 | 08:37
Kleiner Hinweis, in jedem Fall sind Sie gut beraten, die Nachzahlung für den 5.EP. von 1020,60 Euro umgehend zu überweisen. MfG.
Jonnyam 04.11.2014 | 08:33
Ich sehe die Anfrage so, dass das noch fehlende 5. Jahr mit freiwilligen Beiträgen im September 2014 erfüllt wird. Wie sollte man denn dann "zugunsten" rückwirkend ab 1. Juli zahlen können? Und andererseits kann derjenige, der mit den kindererziehungszeiten und einer Beitragszahlung noch vor Juli 2014 auf 60 Monate kommt, bei Antragstellung im Oktober 2014 die Rente nicht mehr rückwirkend bekommem? Da kann doch was nicht stimmen, oder? Fragt Jonny
B´sonam 04.11.2014 | 09:22
Die AGFAVR hat in Ihrer Sitzung am 02.10. beschlossen, dass die Antragsfrist für einen Rentenbeginn 01.07.2014 am 31.10.2014 endet.
B´sonam 04.11.2014 | 10:18
Die freillligen Beioträge werden bei der Nachzahlung (wie ion diesem Fall) nicht dem Jahr 2014 zugeordnet. Eine Beschränkung, dass die Beitragszahlung nur für das laufende Jahr möglich ist gibt es im § 282 SGB VI nicht.
senf-dazuam 04.11.2014 | 09:55
Was ist denn nun mit der Erfüllung der 60 Kalendermonate (allgemeine Wartezeit)? 48 Monate sind durch die Kindererziehungszeiten abgedeckt, 12 weitere kommen durch freiwillige Beiträge für 2014 dazu. Also ist ab dem 1.1.2015 die Wartezeit erfüllt, wie soll da eine Rente ab Juli oder Novembder 2014 gezahlt werden? Fragt sich senf-dazu ...
Jonnyam 04.11.2014 | 21:37
Hallo W*lfgang, Scheint mir doch eher ein Gemisch von lex speicnahles und DRV zu sein. Das Gesetz erst am 1.7.2014 um 00.00.00 uhr in kraft treten zu lassen und dann doch schon so zu tun, als sei es am 30.06.2014 um 23.59.59 in Kraft getreten. Und dass nur, um auch wirklich ab 1. Juli zahlen zu können. Im nächsten Moment aber für die Dreimonatsfrist doch das vorgeschriebene (falsche) Inkrafttreten zum Zuge kommen zu lassen. Das wäre früher schon im Vorfeld zwischen Gesetzgeber und RV-Trägern geklärt worden, und zwar mit einem eindeutigen Inkrafttreten am 30.06. Aber so gibt es halt die Unstimmigkeiten Meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 04.11.2014 | 22:41
Zitat von Jonny anzeigen
...nicht das früher alles besser war - bei dieser Neuregelung und spontaner Umsetzung saß offenbar eine 'Wuchtbrumme' auf kritisch Nachfragenden, die berechtigte Diskussionen zu 'bewährten' Rechtsfragen einfach 'unterdrückt' hat *japps Heiligt hier der Zweck die ...? Sicher nicht, es bleibt ein ziemlich schaler Beigeschmack, was Rechtsanwendung bedeutet (Rechtsbeugung fiel mir eben nicht ein ;-)) Letztendlich, was die Umsetzung seitens Sachbearbeitung betrifft: macht es einfach so schnell wie möglich (Verantwortung trägt hier letztendlich der politische Wille – da gibt es eine Org-Vfg., die die Machenden 'verpflichtet' – die 'Macher' fliegen dann später *g) Gruß w.
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