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Experten-Antwort

Rentenbeginn Mütterrente?

von Lissy14.08.2014 | 19:35
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Folgender Sachverhalt: Versicherte (70 Jahre) beantragt jetzt im August die Regelaltersrente. Außer den Kindererziehungszeiten für zwei Kinder liegen keine weiteren Beitragszeiten vor. Für die fehlenden 12 Monate werden noch freiwillige Beiträge gezahlt. Von verschiedenen Stellen gibt es nun unterschiedliche Aussagen zum Rentenbeginn. Kann die Rente wegen der notwendigen freiw. Beiträge erst am 01.09.14 beginnen, oder doch rückwirkend zum 01.07.14? Danke für Ihre hilfreichen Antworten.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vorausgesetzt die Versicherte erhält im August den Feststellungsbescheid über die Anerkennung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und es ergeht ein Antrag auf die Zahlung der noch fehlenden freiwilligen Beiträge (im Inland innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Bescheides), beginnt die Rente rückwirkend zum 01.07.2014. In den Fällen, wo die Rentenversicherung keine Kenntnis über das Vorliegen von Kindererziehungszeiten hat, kann derzeit noch nicht abschließend entschieden werden, wie in diesen Fällen verfahren wird.

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5 Antworten

W*lfgangam 14.08.2014 | 20:07
Hallo Lissy, ja, so sehe ich das auch. Mit dem Rentenantrag/Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge wird erst im August die erforderliche Mindestwartezeit von 60 Monaten erreicht, so dass nur der nächste 1., also 01.09. der Rentenbeginn sein kann. Es sei denn, KSC's 300-Seiten-Schmöker zum Rentenpaket hält da eine andere Aussage parat ;-) was paradox wäre, da eine Nachzahlung erst mit/nach Antragsdatum Folgewirkung entfalten kann. Gruß w. (kleiner 'Kniefall' vor KSC: gibt’s das Online/DRV-Irgendeine, ggf. schon/auch in rvLiteratur 'eingepflegt', oder ist das strickt für den internen Dienstgebrauch/Verschlusssache?)
Besserwisseram 14.08.2014 | 20:26
Rentenbeginn ist der 1.7. Das ist in den Auslegungsfragen zum RV-LEISTUNGSVERBESSERUNGSGESETZ geregelt.
zeldaam 14.08.2014 | 20:50
ohne die 300 Seiten, siehe hier Beispiel 16: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
W*lfgangam 14.08.2014 | 22:28
Danke, Ihr 3 über mir ...ich 'liebe' Auslegungsregelungen, die nicht frei zugänglich sind und von der Norm abweichen ;-) Zelda, sind Sie mit Beispiel 16 sicher? _Hier_ hat die Versicherte vor 5 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht, nicht erst im Monat der Antragstellung! Oder beziehen Sie sich auf den Nachsatz wegen 'Treu und Glauben'? --- Und wie lange kann eine Versicherte dann noch mit dem Antrag (mit Nachzahlung) 'warten', damit immer noch der 01.07.2014 gilt? Gruß w.
KSCam 14.08.2014 | 21:19
Klar, 01.07. so stehts in den 300 Seiten...
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