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Rentenbeginn nach 45 Beitragsjahren

von Nawirk27.05.2010 | 17:56
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6 Antworten

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Hallo, ich bin zwar erst 55, trotzdem plagt mich eine Frage: Nach meinem Geburtsjahr (Jhg. 54) kann ich offiziell mit 65 + 8 Monaten in Rente gehen, mit Abschlag (7,2%) schon mit 63 + 8 Monaten. Meine Frage: Ich werde aber bereits zu meinem 63. Geburtag 45 Beitragsjahre erreicht haben. Kann ich dann sofort in Rente gehen (natürlich mit 7,2% mit Abschlag) oder muss ich noch die 8 Monate warten? Herzlichen Dank für sachdienliche Hinweise. Gruß Wolfgang

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Rente ohne Kürzung, mit den 45 Jahren Beitragszeiten, ist erst ab dem 65. Lebensjahr möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Von Schwerbehinderung hat "Nawirk" nicht gesprochen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Richtig die 45 Jahre zählen erst bei der Rente mit 65.

"Honk" hat aber trotzdem recht, Sie können frühestens mit 63 und 9,6% Kürzung in Rente gehen.

3 Antworten

honkam 27.05.2010 | 18:31
Sie können mit 63 Jahren und 9,6% Abschlag "in Rente gehen" (und ohne Abschlag, wenn Sie bis dahin schwerbehindert werden).
Schwarzwälderam 28.05.2010 | 09:15
Das stimmt so nicht ganz. Bei Schwerbehinderung kann Jahrgang 54 zwar mit 63 in Rente, aber nicht ohne Abschlag. Das geht erst mit 63 Jahren + 8 Monaten. Mit 63 wäre die Kürzung noch 2,4 %.
Nawirkam 28.05.2010 | 12:32
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Ich stelle also fest, dass der "Vorteil" der 45 Beitragsjahre erst für Rentenbezug ab 65 gilt und nicht für den vorgezogenen Rentenbezug ab 63. Richtig? Schwerbehinderung wird wohl (hoffentlich) nicht vorliegen. Die Auskunft über einen Abschlag mit 9,6% von "honk" dürfte wohl leider falsch sein. Mein Jahrgang kann nicht vor seinem 63 + x-termin in Rente gehen. Gruß Wolfgang
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