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Experten-Antwort

Rentenbeginn und rückwirkende Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft

von ratsuchend14.07.2010 | 11:57
2615 Ansichten
4 Antworten

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Herr xy, Jahrgang 1948, beabsichtigt, ab 01.08.2011 mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Er könnte die Rente für langjährig Versicherte mit Abzug 7,2% in Anspruch nehmen. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt. Mit Datum 01.07.2010 hat Herr xy auf ärztliches Anraten hin einen Antrag auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung gestellt. Sollte der GdB auf 50% angehoben werden, könnte Herr xy ab dem 01.08.2011 sogar eine ungekürzte Altersrente wegen SB in Anspruch nehmen. Angenommen, dem Antrag wird vorerst nicht stattgegeben und Herr xy geht in Widerspruch, schlimmstenfalls bis zum Sozialgericht. Zum Rentebeginn kann deswegen die Schwerbehinderteneigenschaft zunächst nicht nachgewiesen werden. Ein Jahr nach dem Rentenbeginn wird dem Antrag dann doch noch stattgegeben und Herrn xy wird die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, 01.07.2010, zuerkannt, d.h. die SB-Eigenschaft hätte dann bereits vor Rentenbeginn bestanden. Welche Rente ist von Herrn xy zu beantragen? Und könnte eventuell eine gekürzte Rente für langjährig Versicherte im Nachhinein in eine ungekürzte Rente wegen SB umgewandelt werden, auch mit einer Nachzahlung der Kürzungsbeiträge? Welche Möglichkeiten gibt es für Herrn xy?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ratsuchend,

wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, wäre es sinnvoll, beide Altersrenten zu beantragen. Wird der Eintritt der Schwerbehinderung auf einen Zeitpunkt vor Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte festgestellt, liegt kein unerlaubter Wechsel innerhalb der Altersrenten vor. Die bislang geleistete niedrigere Altersrente wird mit der Nachzahlung aus der Altersrente für schwerbehinderte Menschen verrechnet.

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3 Antworten

Agnesam 14.07.2010 | 13:50
Hallo, @Bert hat Ihnen ja schon die richtige Antwort gegeben. Laden Sie sich doch mal den Rentenantrag "R100" herunter. Dort finden Sie unter Ziffer 10.4.3. die entsprechende Fragestellung. Auch in den Erläuterungen zum Rentenantrag "R101" finden Sie auf Seite 7 entsprechende Hinweise. Agnes
Bertam 14.07.2010 | 13:13
Beantragen Sie beide Renten. Die DRV ist angehalten die günstigste Rente an Sie zu leisten. Um Sie ab dem gewünschten Rentenbeginn nicht unversorgt zu lassen, wird dies anfänglich die Altersrente für langjährig Versicherte sein, da die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen SB noch nicht abschließend geprüft werden können. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass zum GLEICHEN Rentenbeginn die Voraussetzungen für die von Ihnen beantragte Altersrente wg. SB erfüllt sind, wird diese Rente anstatt der Altersrente für langjährig Versicherte geleistet. Die Differenz der beiden Renten wird dann an Sie nachgezahlt.
ratsuchendam 14.07.2010 | 14:44
Vielen Dank Ihnen Beiden für Ihre schnelle, kompetente Antwort!
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