Hallo ratsuchend,
wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, wäre es sinnvoll, beide Altersrenten zu beantragen. Wird der Eintritt der Schwerbehinderung auf einen Zeitpunkt vor Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte festgestellt, liegt kein unerlaubter Wechsel innerhalb der Altersrenten vor. Die bislang geleistete niedrigere Altersrente wird mit der Nachzahlung aus der Altersrente für schwerbehinderte Menschen verrechnet.