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Experten-Antwort

Rentenbeginn vor dem 01.01.2019

von Peter17.11.2018 | 19:42
109 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine Krankheit, die zu zunehmender Behinderung führt. Ich habe jetzt im Oktober 2018 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich bin jetzt bei häufiger Krankschreibung noch vollzeit beschäftigt, stehe das aber nicht mehr lange durch. Besteht das Risiko, dass ich nicht von den höheren Zurechnungszeiten ab 01.01.2019 profitieren kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

„DRV“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende Antwort gegeben.

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3 Antworten

DRVam 18.11.2018 | 07:23
Ja natürlich, weil der Rentenbeginn sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls i.V.m. mit der Entscheidung, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente und dem Zeitpunkt der Antragstellung richtet. Es liegt daher nicht mehr in Ihrer Hand, ob es ein Rentenbeginn in 2018 oder 2019 wird und nur danach entscheidet sich, ob das alte oder neue Recht zum Tragen kommt. Warten Sie die Entscheidung Ihres Rententrägers ab.
Inesam 18.11.2018 | 08:54
Es liegt daher nicht mehr in Ihrer Hand, ob es ein Rentenbeginn in 2018 oder 2019 wird und nur danach entscheidet sich, ob das alte oder neue Recht zum Tragen kommt. Warten Sie die Entscheidung Ihres Rententrägers ab.
Und reihen sich in die lange Reihe der Bestandsrentner ein die weniger Geld bekommen. Obwohl Sie bekommen ja schon über 2 Jahre mehr Zurechnungszeit wie die Bestandsrentner vor Juli 2014 erkrankt.
Kaiseram 18.11.2018 | 08:59
Zitat von Ines anzeigenausblenden
Und reihen sich in die lange Reihe der Bestandsrentner ein die weniger Geld bekommen. Obwohl Sie bekommen ja schon über 2 Jahre mehr Zurechnungszeit wie die Bestandsrentner vor Juli 2014 erkrankt.
Danke für Deinen sinnlosen Neidbeitrag, der gar Nichts zur Beantwortung der Frage beiträgt und nur zu den vielen weiteren Neidbeiträgen ohne Wert addiert wird.
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