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Experten-Antwort

Rentenbeginn vor Erwerbsende

von Nah der Rente17.12.2018 | 00:09
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Geschätztes Forum, zum 30.06.2019 werde ich aus den aktiven Arbeitsleben ausscheiden. Nun gab es hier einen Beitrag, der eine Überschneidung von Erwerbsende und Rentenbeginn beschrieb. Grundlage war der Hinzuverdienst von 6300€ zur Rente. Meine Grunddaten: Geburtsjahr Anfang 12/54 Status besonders langjähriger Versicherter seit 01.04.18 Der Hinzuverdienst würde etwa zwei Nettogehälter entsprechen. Wenn ich also die Rente zum 01.05.19 beantragen würde, wäre das dann in Ordnung? Danke und Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Erfüllung der 45jährigen Wartezeit kann die Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch genommen werden. Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- EUR gilt seit Juli 2017 für das gesamte Kalenderjahr (vom 01.01. bis 31.12). Der die Hinzuverdienstgrenze überschreitende Betrag wird zu 40 % - ausgehend von Bruttoentgelt – angerechnet. Der Hinzuverdienstdeckel, ab dem eine 100%-Anrechnung erfolgt, wird unter Berücksichtigung der gesamten Entgeltpunkte (für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten) des entsprechenden Kalenderjahres berechnet.

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6 Antworten

Mondkindam 17.12.2018 | 07:43
Hallo, die Hinzuverdienstgrenze müssen Sie mit Ihrem Bruttogehalt einhalten.
Nah der Renteam 17.12.2018 | 15:16
Vielen Dank Mondkind. Ich habe mal eine Simulation mit dem Hinzuverdienstrechner durchgeführt. Den Deckel kann ich erst berechnen, wenn ich die Liste der EP durchgesehen habe. Zu den Entgeltpunkten: Da zählen wohl nur die Anteile der durch Arbeit erworbenen dazu. Die aufgrund V0210 nicht? Gruß
chiam 17.12.2018 | 16:15
V0210 ist das Formular für Einzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen. Da die aus solchen Einzahlungen entstehenden Entgeltpunkte keiner rentenrechtlichen Zeit zugeordnet sind, zählen sie in keinem Kalenderjahr mit.
W*lfgangam 17.12.2018 | 20:15
Hallo Nah der Rente, 'Flexirente' ist _etwas_ kompliziert. Besonders, da Sie den abschlagsfreien Rentenbeginn lange hinter sich haben. Vielleicht ist auch ein 2. Rentenmonat vor Beschäftigungsende 'rentabel', wenn es um die Summe der Teilrentenbeträge bis Jahresende 2019 geht. Hinzu kommt, ob ggf. Betriebsrenten/nach deren Anspruchsvoraussetzungen (nur bei Vollrente) einen Einfluss haben. Andererseits kann vielleicht das Hinausschieben des Beschäftigungsende in Richtung 31.12.2019 mit (hohem) parallelem Rentenbezug ab 01.07./01.08./01.09. auch eine Lösung sein. Lässt sich alles errechnen :-) > Ich habe mal eine Simulation mit dem Hinzuverdienstrechner durchgeführt. Den Deckel kann ich erst berechnen, wenn ich die Liste der EP durchgesehen habe. Liegen Sie aktuell über der BBG, setzten Sie einfach 2,06 ein ...auch wenn der Wert 2003/04 (vor 15 Jahren) den Spitzenwert von 2,14fallend hatte, das macht keinen großen Unterschied. > Der Hinzuverdienst würde etwa zwei Nettogehälter entsprechen. Netto – gar nicht gut ...dürfte dann Brutto bei 5000+ sein (EP dafür liegen aktuell bei knapp 1,6) Trifft das zu, dann 7*5000 bis Jahresende=35000. Dann fährt eine angenommene Vollrente von 2000 EUR auf rd. 1000 EUR runter ...bis Ende des Jahres = 7000 EUR 'Rentenverlust', das wiegt den Hinzuverdienst im Juni neben der Rente nicht auf. Deswegen: rechnen lassen, ob die Flexirente ab/für den Juni ff. für Sie überhaupt infrage kommt, oder es schlicht der 'falsche' Rentenbeginn/das 'falsche' Beschäftigungsende ist, um den möglichen Rentenrahm zusätzlich abzuschöpfen :-) Gruß w.
Nah der Renteam 18.12.2018 | 12:45
Hi W*lfgang, ich habe das mit dem Deckel geprüft, der liegt etwas entfernt und ist in 2019 nicht von Bedeutung. Der Rentenbeginn ist schon richtig gewählt. Eine Rentenminderung von 150-200€ für die restlichen sechs Monate ist zu verkraften. Dann werde ich im Dezember einen Änderungsantrag stellen (10%-Regelung) und vom Januar 2020 normal die Rente beziehen. In 2020 halte ich die Grenze ein. So wie ich es verstanden habe, werden mir dann die restlichen EP für das Mehreinkommen zum 01.08.2020 gutgeschrieben? Grüsse an den freilaufenden W*lfshund -:)
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