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Rentenbeiträge

von Karin12.08.2008 | 11:02
1046 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vom 18. bis 31. Lebensjahr gearbeitet. Dann bekam ich 2 Kinder, die jetzt 6 und 4 Jahre alt sind. Als ich nun letzte Woche einen 400Euro-Job annahm, fragte man mich, ob ich die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken wollte. Das wäre für den Versicherungsschutz wichtig. Ich kann mich aber entsinnen, dass mir einmal gesagt wurde, die ersten 10 Jahre nach der Geburt der Kinder müsste ich diesbezüglich nichts machen. Wer kann mich aufklären?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Karin,

den Beiträgen von Happy habe ich nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Happyam 12.08.2008 | 11:11
grundsätzlich sind Sie über die sog. Kinderberücksichtigungszeiten für die Kinder auch "versichert", genau genommen bis zum 10.Geburtstag Ihres letzten Kindes. Somit bräuchten Sie tatsächlich nicht auf die Versicherungsfreiheit im Minijob verzichten. ab dem 10.Geburtstag des Kindes können Sie das ja immernoch tun! Die Verzichtserklärung ist für die Zukunft immer möglich, nur für die Vergangenheit nicht! Wenn Sie jedoch "Riestern" möchten, benötigen Sie eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht als Grundlage. Das wäre durch die Aufstockungsleistung aus dem Minijob (Ihr Rentenversicherungsbeitrag betrüge max. 19,60 €) ohne weiteres möglich. MfG Happy
Karinam 12.08.2008 | 11:21
Hallo Happy, vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit "Riestern" haben Sie ein Thema angeschnitten, um das ich mich auch noch kümmern muss. Ich habe nämlich diesbezüglich noch nichts getan. Mein Mann ist rentenversicherungspflichtig und "riestert". Kann ich dann nicht auch aufgrund seiner Versicherungspflicht "riestern"?
Happyam 12.08.2008 | 11:40
yeap, das können Sie auch machen! Sie sind so auch "förderberechtigt". Allerdings müssen Sie einen eigenen Riestervertrag abschließen und dürfen nicht dauerhaft vom Ehegatten getrennt leben. Sie müssen selbst keine "eigenen Beiträge" in den Vetrag zahlen, erhalten aber die volle Zulage! (Weil Ihr Mann als unmittelbar Förderberechtigter ja Beiträge einzahlt). Am besten erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihres Mannes (ich meine natürlich den Riesteranbieter) oder schließen einen anderen Vertrag ab. Was auch ratsam ist: www.finanztest.de (Riesterrente) das hat mir sehr geholfen! MfG Happy
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