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Experten-Antwort

Rentenbeiträge als kleiner Ausgleich für Pflege

von Mambo06.04.2022 | 21:58
169 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich pflege meinen Mann mit Pflegegrad 3 und meine Mutter mit Pflegegrad 2 ( beide im gleichen Haus ). Ich bin selbständig, arbeite überwiegend im Home-Office, kann mir meine Zeit einteilen und komme auf etwas 25 stunden, da ich meine Arbeit reduziert habe. Auf der Seite der Rentenversicherung standen ein paar für mich nicht ganz klare Sätze. Ich weiß, dass ich für Grad 2 im Jahr 8,77 € und bei Grad 3 im Jahr 13,97 € angerechnet bekomme bei der Rente. Aber ich habe auch gelesen, dass Rentenbeiträge für ein fiktives Gehalt übernommen werden würden. Ich habe meine Pflichtzeit bei den Rentenbeiträgen voll und bin freiwillig versichert, um die Rente zu erhöhen. Würden diese freiwilligen Beiträge zusätzlich zu den oben genannten Bonusbeträgen von der Pflegekasse gezahlt werden? Das habe ich leider nicht richtig verstanden. Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mambo,

dem Beitrag von W°lfgang kann ich - mit Blick auf die fehlende Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung neben Pflichtbeiträgen aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit - zustimmen. Hier sollten Sie sich unbedingt nochmals mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Die von Ihnen genannten Beträge, die Sie „bei der Rente angerechnet bekommen“ resultiert im Übrigen aus der „Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson“, bei der ein bestimmtes „fiktives Gehalt“ der Beitragsbemessung zugrundegelegt wird. Die Beiträge dafür zahlt dann die Pflegekasse allein.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen können Sie auch der Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ entnehmen, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=6herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 06.04.2022 | 22:11
Hallo Mambo, freiwillige Beiträge neben einer bestehenden Pflichtversicherung/auch nur Pflegetätigkeit, sind nicht möglich. Da Sie die erforderlichen Arbeitsstunden von max. 30 Std./Woche nicht überschreiten, fließen die Beiträge aus der Pflegetätigkeit vorrangig ins Rentenkonto = zusätzliche freiwillige Rentenbeiträge unmöglich. Setzen Sie sich bitte mal mit Ihrer DRV in Verbindung zwecks Einstellung/wohl Abbuchung + Erstattung der freiwilligen Rentenbeiträge. Gruß w.
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