Ein Antrag auf Versicherungspflicht und Beitragszahlung braucht nicht extra gestellt zu werden. Die Beiträge sind durch die Pflegekasse an den Rentenversicherungsträger zu zahlen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen gehört aber keine bestimmte Mindestpflegedauer (also nicht mindestens einen Monat o. ä.). Allerdings wird die Pflegekasse die notwendigen Angaben zur Durchführung der Rentenversicherungspflicht vorab über einen Fragebogen ermitteln.