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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Folgendes ergänzend:
Es erwartet mich eine Sperrfrist von 1/2 Jahr, heißt, für dies Zeit möchte ich Beiträge an die RV nachzahlen.
Nach einer evtl. für mein "Baujahr" zweijährigen Arbeitslosigkeit, fehlen mir mögl. 10 weitere Monate, um abschlagsfrei, also ohne Kürzung von 10,5% in Rente gehen zu können.
Die Anrechnung der Beitragszeiten/Wartezeiten für diese Nachzahlung,
1. Sperrfrist von 6 Monaten
2. Renteneintritt mit 63/10, also 10 Monate nach ALG1
sollen bewirken, dass ich 45 Jahre langjährig versichert bin.
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Hallo Thom,
zur Klarstellung, sie haben eine Sperrzeit von max. 12 Wochen erhalten und anschließend eine Ruhenszeit wegen der Anrechnung der Abfindung auf das ALG 1.
Dazu lesen sie doch nochmal den Bescheid den sie vom AA erhalten haben.
Die Sperrzeit ist keine Anrechnungszeit sondern nur ein Überbrückungstatbestand, der nicht auf die Wartezeiten angerechnet wird.
Die Ruhenszeit dagegen ist Anrechnungszeit = Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, sofern sie dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ob die Zahlung freiwilliger Beiträge Sinn macht, können sie nur in einem Beratungsgespräch in der nächsten Beratungsstelle klären.