Nach längerer Erkrankung (5 Mon.) habe ich wieder über 4 Monate gearbeitet.
Anschließend (ab Mitte Aug. 1990) erfolgte wegen dieser Vorerkrankung eine 4-Wöchige medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Kur +3 Schontage) durch die DRV (damals noch BfA).
Da die Lohnfortzahlung “ausgeschöpft“ war, bekam ich während der Reha Übergangsgeld von der RV.
Frage:
Werden beim Bezug von Übergangsgeld, genauso wie beim Krankengeld, Rentenbeiträge abgeführt?
Bitte mit Angabe der Rechtsquelle.