Hallo Brelerg,
auch von Ihrem Übergangsgeld werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Siese Beiträge werden aber komplett vom Rentenversicherungsträger, in Ihrem Fall also der DRV Bund, getragen. Somit entsteht Ihnen also keine Versorgungslücke bei Ihrem Rentenanspruch und auch keine Kosten.