Guten Tag,
ich hatte vor 2,5 Jahren einen unverschuldeten Unfall, in dessen Folge ich eine EM-Rente beziehe.
In einem Telefonat mit der DRV, erklärte mir eine Mitarbeiterin, dass sich die DRV mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regelmäßig "vergleicht", die Schuldfrage ist eindeutig geklärt.
Stimmt es, dass die Haftpflichtversicherung soviel Rentenbeiträge einzahlen muss, dass ich keine Einbußen habe, wenn ich mal in Altersrente gehe (nach heutigem Recht)?
Also, dass es so für die Rentenberechnung wäre, als ob der Unfall nie stattgefunden hat und ich mein (nicht schlechtes Einkommen) immer weiter bezogen hätte?
Ich habe einen GdB 80 durch den Unfall. Wenn ich bis zur Altersrente mindestens einen GdB 50 habe und entsprechend 3 Jahre früher in Rente gehe, hätte ich dann Abzüge? Obwohl ich für die Ursache nichts kann?
Müsste auch hier die Haftpflichtversicherung über die DRV für einen Ausgleich sorgen?
Vielen Dank