Die Ablehnung der Erstattung ist sicher korrekt. Ihr Bruder könnte freiwillige Beiträge nach Deutschland zahlen. Der Grund für die Ablehnung sollte Ihrem Bruder auch im Ablehnungsbescheid mitgeteilt worden sein.
Sollte die Antwort eines Experten zu Ihrer Frage falsch oder nicht abschließend gewesen sein, bitte ich Sie um Entschuldigung. Die diesbezüglichen Informationen in der Broschüre sind korrekt.