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Experten-Antwort

Rentenbeiträge erstatten lassen

von Bashar29.09.2010 | 09:43
1719 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Bruder hat die Israelische Staatsbürgerschaft. Während und nach dem Studium hat er hier in Deutschland gearbeitet. Vor 5 Jahre ist nach Israel zurückgegangen und er möchte seine Rentenbeiträge auszahlen lassen. Ich habe diese Frage die Experten in der Expertenforum eingestellt. und die Antwort war Ja, mein Bruder darf die Beiträge, die er in der Rentenkasse eingezahlt auszahlen lassen. Sogar habe ich Broschüre von Ihnen erhalten (Arbeiten in Deutschland und Israel) auf die Seite 12 steht geschrieben (Beitragserstattung, wenn Sie als Israeli für einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beiträge gezahlt haben und nun nach Israel zurückkehren können Sie die Beiträge erstatten lassen) Ich habe den Eintrag für meinen Bruder gestellt und nach drei Monate haben ich eine negative Antwort erhalten, dass die Beiträge nicht erstattet werden können. könnten Sie bitte mir weiterhelfen Ich danke Ihnen im voraus Bshar Qadir

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ablehnung der Erstattung ist sicher korrekt. Ihr Bruder könnte freiwillige Beiträge nach Deutschland zahlen. Der Grund für die Ablehnung sollte Ihrem Bruder auch im Ablehnungsbescheid mitgeteilt worden sein.

Sollte die Antwort eines Experten zu Ihrer Frage falsch oder nicht abschließend gewesen sein, bitte ich Sie um Entschuldigung. Die diesbezüglichen Informationen in der Broschüre sind korrekt.

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1 Antworten

...am 29.09.2010 | 10:00
Das wird wohl daran liegen, dass Ihr Bruder als Israeli mit Wohnsitz in Israel aufgrund der früheren Beitragszahlung in Deutschland auch jetzt die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung hat (siehe Broschüre "Israel", Seite 11). Wenn die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung besteht ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen.
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