an unserer Privatschule arbeiten auch Lehrer mit Beamtenstatus. Sie werden als Angestellte geführt und es wurden bisher Rentenversicherungsbeiträge für diese Lehrer abgeführt.Frage: ist das notwendig, da sie ja sowieso nie Rente sondern Beamtenversorgungsbezüge erhalten?
Können bisher gezahlte Beiträge zurückgefordert werden?
Auch bei Beamten (im Hauptberuf), die eine geringfügige Beschäftigung ausüben muss der Arbeitgeber die Pauschalbeträge abführen, 15% in die RV und 2% für die Steuern, lediglich die 13% für die KK können eingespart werden, da der Beamte privat versichert ist. Ob der Beamte davon später davon einen Nutzen hat spielt dabei zunächst keine Rolle.
vielen Dank, für die schnelle Antwort.
Unsere Lehrer sind jedoch nicht geringfügig bei uns beschäftigt, sondern hauptberuflich.
Wie sieht es dann aus?
Es besteht eine Befreiungsmöglichkeit nach § 6 (1) Nr. 2 SGB VI!
Vmtl. sind die Damen und Herren Lehrer beamtenähnlich i.S.v. Dienstordnungsangestellten (einer Privatschule fehlt m.E. die Dienstherrenfähigkeit - denn Beamte dürfen sich ja nur öffentlich-rechtliche Einrichtungen 'halten'). Folglich sind die Personen versicherungsrechtlich Angestellte, haben aber Rechte und Pflichten wie Beamte. D.h. sie werden eines Tages auf die Ansprüche aus der gRV dringend zur Existenzsicheung angewiesen sein und ggf. aus einem Versorgungswerk oder einer sonstigen Zusatzversorgung einen ergänzenden Anspruch haben. Solche Konstruktionen gab es meines Wissen früher mal bei Krankenkassen.
LSD, sei froh, dass wir solche
Sklaven haben...
Billiger got`s nümmer...
Arschermittwoch