Hallo
Kann mir jemand sagen, ab welchem Jahr Beamte nicht mehr mit rentenbeiträge belastet werden und wer hat dies eingeführt????
mfg
Heinzi
Hallo
Kann mir jemand sagen, ab welchem Jahr Beamte nicht mehr mit rentenbeiträge belastet werden und wer hat dies eingeführt????
mfg
Heinzi
Das hab ich mich auch schon gefragt. Soweit ich das weiß bekommen die ein bereits gekürztes bruttoentgelt (verglichen mit einem Angestellten). Wo das im Gesetz steht und wie das genau begründet ist, weiß ich aber nicht.
seit Einführung der gesetzlichen RV - ich glaube die geht auf Bismarck und irgendeine "kaiserliche Botschaft" zurück, war die Beamtenversorgung in einem anderen System verankert.
Und Bismarck zu fragen, warum und wieso er die Beamtenversorgung nicht in die damalige Reichsversicherungsordnung integriert hat, wird schwer.
und seither hat das keine Regierung geändert.
Der Staat erspart sich dadurch für die Beamten die Sozialversicherungsbeiträge aufzubringen und zahlt die Pensionen aus Steuermitteln.
Das entlastet zunächst einmal den Staatshaushalt, bei Pensionierung müssen dann aber natürlich eben diese Pensionen aus Steuermitteln beschritten werden. Ob das angesichts notorisch klammer Haushaltskassen Sinn macht ist eine andere Frage.
Vom Grundsatz her könnte schließlich auch die Rente über Steuern anstelle von Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden (teilweise geschieht das über Bundes-Zuschüsse ja ehe schon)
Was bringt Ihnen die Antwort auf Ihre Frage? Außer der Erkenntnis, wer der "Schuldige" ist?
Ehe wieder eine ausufernde Debatte bei diesem Reizthema losgeht, sollte man vielleicht Kosten und Nutzen objektiv gegenüberstellen und seine Argumente nicht nur auf "die zahlen ja nichts" reduzieren.
Um es anhand des SGB 6 zu begründen:
Beamte unterliegen grundsätzlich wie Angestellte/Arbeiter der Versicherungspflicht in der gRV (§ 1 S.1 Nr.1 SGB 6), sind jedoch aufgrund der anderweitig bestehenden Versorgung ...(Allimentations -und Fürsorgeprinzip über die aktive Dienstzeit hinaus gültig - ergo ist der Staat verpflichtet für seine Beamten zu sorgen...auch im Alter; dies fällt unter die sog. althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und dies gilt m.E. nach seit Bismarck (wie von KSC erläutert))... in der gRV versicherungsfrei (§ 5 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB 6) kraft Gesetzes.
Seit wann zahlen Beamte überhaupt RV-Beiträge?
Das wäre mir neu?
Handelt es sich hierbei um eine Schwalbe ohne Sommer?
Das Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) bezeichnet in Deutschland die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen (gemessen am letzten oder einem früheren Amt) und gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.
Das GG gibt es seit dem 23.05.1949
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