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Rentenbeiträge für Beamte

von Heinzi04.12.2007 | 19:52
1195 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Kann mir jemand sagen, ab welchem Jahr Beamte nicht mehr mit rentenbeiträge belastet werden und wer hat dies eingeführt???? mfg Heinzi

7 Antworten

Boxenluderam 04.12.2007 | 20:01
Das hab ich mich auch schon gefragt. Soweit ich das weiß bekommen die ein bereits gekürztes bruttoentgelt (verglichen mit einem Angestellten). Wo das im Gesetz steht und wie das genau begründet ist, weiß ich aber nicht.
KSCam 04.12.2007 | 20:23
seit Einführung der gesetzlichen RV - ich glaube die geht auf Bismarck und irgendeine "kaiserliche Botschaft" zurück, war die Beamtenversorgung in einem anderen System verankert. Und Bismarck zu fragen, warum und wieso er die Beamtenversorgung nicht in die damalige Reichsversicherungsordnung integriert hat, wird schwer. und seither hat das keine Regierung geändert.
Schnauze vollam 04.12.2007 | 22:49
Das ist doch offensichtlich. Es gaht darum die Beamten vom gemeinen Volk zu trennen. Damit sie willig die Staatsbefehle ausführen, werden sie eben privilegiert. Ich mache das jedenfalls nicht mehr mit. Ich werde die deutschen Beamten und Pensionäre nicht mehr mit finanzieren. Mit meiner ganzen Familie werden wir Deutschland verlassen. Sollen sie andere weiter für dumm verkaufen, mit uns läuft das Spielchen nicht mehr.
Kurtam 04.12.2007 | 23:36
Der Staat erspart sich dadurch für die Beamten die Sozialversicherungsbeiträge aufzubringen und zahlt die Pensionen aus Steuermitteln. Das entlastet zunächst einmal den Staatshaushalt, bei Pensionierung müssen dann aber natürlich eben diese Pensionen aus Steuermitteln beschritten werden. Ob das angesichts notorisch klammer Haushaltskassen Sinn macht ist eine andere Frage. Vom Grundsatz her könnte schließlich auch die Rente über Steuern anstelle von Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden (teilweise geschieht das über Bundes-Zuschüsse ja ehe schon)
Karl-Heinricham 05.12.2007 | 06:52
Was bringt Ihnen die Antwort auf Ihre Frage? Außer der Erkenntnis, wer der "Schuldige" ist? Ehe wieder eine ausufernde Debatte bei diesem Reizthema losgeht, sollte man vielleicht Kosten und Nutzen objektiv gegenüberstellen und seine Argumente nicht nur auf "die zahlen ja nichts" reduzieren.
Nixam 05.12.2007 | 07:05
Seit wann zahlen Beamte überhaupt RV-Beiträge? Das wäre mir neu? Handelt es sich hierbei um eine Schwalbe ohne Sommer?
Rantanplanam 05.12.2007 | 07:04
Um es anhand des SGB 6 zu begründen: Beamte unterliegen grundsätzlich wie Angestellte/Arbeiter der Versicherungspflicht in der gRV (§ 1 S.1 Nr.1 SGB 6), sind jedoch aufgrund der anderweitig bestehenden Versorgung ...(Allimentations -und Fürsorgeprinzip über die aktive Dienstzeit hinaus gültig - ergo ist der Staat verpflichtet für seine Beamten zu sorgen...auch im Alter; dies fällt unter die sog. althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und dies gilt m.E. nach seit Bismarck (wie von KSC erläutert))... in der gRV versicherungsfrei (§ 5 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB 6) kraft Gesetzes.
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