Hallo User Gisela,
wie Sie zitieren, können ggfs. auch Pflichtbeiträge auf Grund einer Kindererziehung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt wurden, zu einer Beitragsleistung durch die Pflegekasse führen. Zunächst ist zu klären, ob Kindererziehungszeiten für Sie in Frage kämen. Wenn ja, sind diese Zeiten ggfs. nicht vollständig als ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten anerkannt? Dann können die restlichen Zeiten der Kindererziehung in der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden.
Wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, müssen insgesamt für 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet sein, damit ein Rentenanspruch entsteht. Die fehlenden Monate können Sie dann durch die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen oder durch die Aufnahme eines Minijobs mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit auffüllen.
Sollten Sie dann die erforderlichen 60 Monate erfüllt haben, dann können Sie auf 1% Ihrer Rente verzichten, damit die Pflegekasse für Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Ob das für Sie sinnvoll ist, kann dann nur in einem Beratungsgespräch geklärt werden.