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Experten-Antwort

Rentenbeiträge für Pflege als Pensionär bekommen?

von Gisela28.12.2019 | 13:32
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Guten Tag, ich pflege seit Oktober 2019 meinen Mann mit Pflegegrad 2. Ich bin Jahrgang 1953 und beziehe seit 2016 eine Pension als Beamtin im Ruhestand. Laut meinen rechechierten Infos würde ich meine Regelaltersgrenze am 01.03.2019 erreichen. Bislang ist meinem Rentenkonto noch keinerlei Beitrag vorhanden. In einer Broschüre hatte ich folgenden Hinweis gelesen: "Für Pflegepersonen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens einen Monatsbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben - hierzu gehören auch Beiträge für anerkannte Kindererziehungszeiten , ist eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung für die Pflegetätigkeit möglich." Prinzipiell wäre ich ja versicherungsfrei. Nun ist meine Idee ob ich nich noch einen Minijob aufnehme und auf die Versicherungsfreiheit verzichte oder ob ich für Januar bis März 2019 noch freiwillige Beiträge nachzahle. Bestünde damit für mich die Möglichkeit, dass die Pflegekasse für mich Rentenbeiträge bezahlt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Gisela,

wie Sie zitieren, können ggfs. auch Pflichtbeiträge auf Grund einer Kindererziehung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt wurden, zu einer Beitragsleistung durch die Pflegekasse führen. Zunächst ist zu klären, ob Kindererziehungszeiten für Sie in Frage kämen. Wenn ja, sind diese Zeiten ggfs. nicht vollständig als ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten anerkannt? Dann können die restlichen Zeiten der Kindererziehung in der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden.

Wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, müssen insgesamt für 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet sein, damit ein Rentenanspruch entsteht. Die fehlenden Monate können Sie dann durch die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen oder durch die Aufnahme eines Minijobs mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit auffüllen.

Sollten Sie dann die erforderlichen 60 Monate erfüllt haben, dann können Sie auf 1% Ihrer Rente verzichten, damit die Pflegekasse für Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Ob das für Sie sinnvoll ist, kann dann nur in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

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3 Antworten

****am 28.12.2019 | 14:14
Hallo Gisela, du hättest noch etwas weiter recherchieren sollen und dann die richtigen Schlüsse selber ziehen können. Du gehörst zu den Personen die "Versicherungsfrei nach § 5 Abs. 4 SGB VI" sind und das sogar in zweifacher Hinsicht: 1. Weil Du nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze in dem jeweiligen Alterssicherungssystem beziehst (= Deine Pension) 2. Du bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (01.03.2019) nicht versichert warst. Auch kannst Du auf die Versicherungsfreiheit gem. § 5 Abs. 4 SGB 6 als Pensionärin nicht verzichten. Somit wird von der PV deines Gatten die Beitragszahlung in die RV abgelehnt werden. Die Beitragszahlung der PV würde Dir wahrscheinlich auch nicht viel bringen, denn damit Du eine Rente von der RV bekommst, musst Du mindestens 60 Beitragsmonate erreichen. Solltest Du diese tatsächlich erreichen und dann eine Regelaltersrente bekommen, würde diese wahrscheinlich auf Deine Pension angerechnet werden. Noch einen schönen Tag
Giselaam 29.12.2019 | 10:25
Die "kleine" Rente würde nicht auf meine Pension angerechnet werden, da ich den Höchstsatz bei der Pension nicht erreiche. Ich habe bis März 2020 Zeit, um freiwillig Beiträge für 2019 in die Rentenversicherung einzahlen. Wenn ich freiwillig Beträge für Januar und Februar 2019 zahle, wäre ich vor Erreichen der Regelaltersgrenze versichert. Dann könnte ich theoretisch 5 Jahre in einem Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit arbeiten und eine Rente bekommen. Die Rente könnte ich dann auf eine Flexi-Rente umstellen. Verstehe ich es richtig, dass ich selbst dann als Pflegeperson nichts bekommen würde?
Modi1969am 29.12.2019 | 10:39
Hallo, soweit ich es richtig verstehe, sind Sie durch Bezug der Alterspension versicherungsfrei. Bezögen Sie eine Alterente, könnten Sie diese in eine 99 %-Teilrente abändern mit der Folge, dass die Versicherungsfreiheit wegen Altersvollrentenbezugs weg wäre und die Pflegekasse aus der Pflege Pflichtbeiträge zur RV abführen müsste. Problem ist aber, dass Sie sozusagen 2x versicherungsfrei sind und die Versicherungsfreiheit wegen Alterspension NICHT aufgehoben werden kann. Ihnen bliebe somit wohl nur der Weg, über Minijob oder reguläre Beschäftigung (nach vorherigem Beitrag zur RV VOR Regelalter (?) die Wartezeit von 5 Jahren aufzubauen. Zu beachten wären dann aber evtl. Hinzuverdienstregelungen aus dem Versorgungsrecht - diesbezügl. bei Versorgungsträger auf Nummer Sicher nachfragen)..
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