Guten Tag,
ich pflege seit Oktober 2019 meinen Mann mit Pflegegrad 2.
Ich bin Jahrgang 1953 und beziehe seit 2016 eine Pension als Beamtin im Ruhestand.
Laut meinen rechechierten Infos würde ich meine Regelaltersgrenze am 01.03.2019 erreichen.
Bislang ist meinem Rentenkonto noch keinerlei Beitrag vorhanden.
In einer Broschüre hatte ich folgenden Hinweis gelesen:
"Für Pflegepersonen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze mindestens einen Monatsbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben - hierzu gehören auch Beiträge für anerkannte Kindererziehungszeiten , ist eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung für die Pflegetätigkeit möglich."
Prinzipiell wäre ich ja versicherungsfrei. Nun ist meine Idee ob ich nich noch einen Minijob aufnehme und auf die Versicherungsfreiheit verzichte oder ob ich für Januar bis März 2019 noch freiwillige Beiträge nachzahle.
Bestünde damit für mich die Möglichkeit, dass die Pflegekasse für mich Rentenbeiträge bezahlt?