Alles klar.
Nach § 2 SGB 6 sind selbständige Pflegepersonen
(das Gesetz spricht dem Grunde nach nur von Krankenpflegern, aber nach Auslegungen der DRV sind damit auch Altenpfleger inbegriffen)
versicherungspflichtig.
D.h. ab Aufnahme der Selbständigkeit müssten Sie auch Beiträge zahlen (im Übrigen auch meldepflichtig bei der RV).
ich empfehle, bei einer Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV vorzusprechen und eine Statusfeststellung zu beantragen. Von der Sachbearbeitung wird dann im Detail geklärt, ob ggf. Ausnahmen vorliegen oder andere Konstellationen.
Die Beitragshöhe können Sie sich mehr oder weniger selbst aussuchen aus einem der folgenden:
a) halber Regelbeitrag (möglich in den ersten 3 Jahren nach dem Jahr des Beginns der Selbständigkeit): 265,07 EUR
b) Regelbeitrag: 530,15 EUR
c) einkommensgerechter Beitrag: 18,7% von Ihrem tatsächlichen Gewinn (müssen Sie durch Steuerberater o.ä. nachweisen)
Zur Berechnung der Beiträge sei ergänzend auf folgenden Post hingewiesen:
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