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Rentenbeiträge in der Ausbildung

von Sandra20.08.2009 | 09:51
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beginne im September eine Ausbildung und bekomme 500 Euro im Monat. Wie viel geht davon an die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung ab? Mir wurde gesagt, dass es bei geringem Einkommen Ermäßigungen gibt. Was muss ich bezahlen und was der Arbeitgeber? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Verdienst zwischen 400,01 und 800,00 EUR handelt es sich um einen so genannten Midi-Job (Gleitzone). Da kann man auf einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge verzichten oder nicht. Der Unterschied bei 500,- EUR ist: Bei keinem Verzicht 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bis auf 0,9 % KK-Beitrag).

Bei Verzicht Einsparung von 15,09 EUR. Lediglich im Rentenkonto werden dadurch auch für diese Summe weniger Rentenanwartschaften gezahlt. Für ein Jahr Einsparung 0,90 EUR weniger Monatsrente. Anstatt 5,28 EUR Rentenanwartschaft (auf ein Jahr) bei vollem Abzug lediglich 4,38 EUR in der sog. Gleitzone.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie haben recht. Wenn es eine Berufsausbildung (Lehre) ist, tritt die Gleitzonenregelung nicht in Kraft!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Pflegeversicherungsbeitrag entweder 1,95% (mit Kind) oder 2,2% (ohne Kind) sonst i.O..

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Sie haben recht! Ich habe die Berechnung eines Rentners im Kopf gehabt. Ja,ja ist eben Gehaltsberechnung und keine Rentenberechnung. Sorry!!!

9 Antworten

B´sonam 20.08.2009 | 11:39
Grml, Entschuldigung, falscher Link... Hier der richtige : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
B´sonam 20.08.2009 | 11:37
Hallo Sandra, das können sie hier ganz einfach ausrechnen :-) Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
@Klarstellungam 20.08.2009 | 12:43
Ihre Ausführungen zur Gleitzone sind zwar richtig; Sandra nimmt aber doch eine Ausbildung auf. Bei Berufsausbildungen finden die Regelungen zur Gleitzone k e i n e Anwendung!(§ 163 (10) letzter Satz SGB VI).
Schiko.am 20.08.2009 | 23:42
Ist ja furchtbar, Gleitzone oder zweimal Ist ja furchtbar, Gleitzone oder zweimal Hinweise wo was steht. Derzeit sind es : 7.90 % Krankenversicherung, 0.975 Pflegeversicherung, 9,95 % Rentenversicherung 1,40 % Arbeitslosen = 20.225% aus 500 Monats- lohn komme ich auf 101,13 und 398,87 Kontogutschrift. Bis 915 monatlich fällt nach Steuerklasse I keine Steuer an. Da viele keinen Computer haben brauche ich Gehirn, dann erfahre ich wie hoch ist der Nettozwirn. Nur bei Geringverdiener- hat nichts mit Geringverdiener Job 400 zu tun- zahlt der Arbeitgeber bis 325 monatlich diese Abgaben allein.
B´sonam 21.08.2009 | 07:56
Da Sandra nach eigenen Worten eine Ausbildung gehe ich mal davon aus, dass sie noch keine 23 Jahre ist. Somit käme ausschließlich der niedrigere Beitrag zur Pflegeversicherung in Frage. Der Pflegeversicherungsbeitrag ist jeweils hälftig vom AG und vom AN zu tragen, somit stimmt Schiko.`s Aussage und ihre Ergänzung ist überflüssig.
B´sonam 21.08.2009 | 08:48
Passiert ;o)
Hmmmam 21.08.2009 | 12:10
Ist ja furchtbar... ...wie wichtig sich manche Leute nehmen.
Nicht manche...nur eineram 21.08.2009 | 12:17
Naja wenigstens stimmte diesmal der Beitrag, und war nicht wieder total falsch, wie die letzten 10 oder 20. Immerhin...
Und täglich grüsst das Murmeltieram 21.08.2009 | 12:20
Ich hab schon gesagt, wenn ich alt bin und so sein sollte, dann will ich niemals alt werden. Das wäre das Allerschlimmste, nicht nur für mich, sondern vor allem für die Menschen um mich herum. Da war ich überglücklich über den Satz " So wirst du nie werden.So wird man nicht, so ist man schon als junger Mensch." Bin ich froh...:-)
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