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Experten-Antwort

Rentenbeiträge nachzahlen für Witwen-/Halbwaisenrente?

von Natla26.03.2014 | 15:26
1749 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, mein Mann ist im Januar verstorben. Da er krank war, hatte er Anfang Jan. noch einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Dieser wurde abgelehnt, weil er in den fünf Jahren davor nur 25 Monate Pflichtbeträge als Selbständiger eingezahlt hat. Meine Frage ist nun, ob es dann überhaupt Sinn macht, für mich und meine 2 Kinder Witwen-/Halbwaisenrente zu beantragen, oder ob das aussichtslos ist. Irgendjemand hat mir erzählt, man könnte die restlichen Beträge aufzahlen, kann das stimmen? Kommt mir zu einfach vor... Aber falls es wider Erwarten doch möglich wäre: Wie hoch wäre denn so ein Pflichtbetrag? Und würden da überhaupt Rentenbeträge rauskommen, für die sich das lohnen würde? Vielen Danke für Hilfe, weil ich mich ohne Aussicht nicht gern umsonst an die umfangreichen Anträge machen würde. Meine Kinder sind noch ziemlich klein und wir könnten die Zeit dann sicher für nettere Dinge nutzen...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den vorherigen Beiträgen ist nichts hinzuzufügen. Sie sollten sich an die für Sie zuständige Beratungsstelle wenden, dort kann dann problemlos festgestellt werden, ob Ihr verstorbener Mann die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt hat und die notwendigen Anträge mit Ihnen zusammen aufgenommen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Nilsam 26.03.2014 | 16:24
Hallo Natla, für Ihren verstorbenen Mann können Sie keine Beiträge mehr nachzahlen. Anspruch auf eine Witwen-/Halbwaisenrente besteht allerdings schon, wenn für 60 Monate Beiträge gezahlt wurden. Wann diese Beiträge gezahlt wurden, ist vollkommen egal. Es wird nicht - wie bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente - geschaut, was in den letzten 5 Jahren war. Sie sollten sich umgehend beraten lassen und ggf. einen Rentenantrag stellen. Sollten tatsächlich nicht für 5 Jahre Beiträge gezahlt worden sein, könnten Sie sich evtl. die Beiträge erstatten lassen.
-/-am 26.03.2014 | 16:26
Für wieviele Monate wurden bisher Beiträge, unabhängig von den 25 Monaten in den letzten fünf Jahren, gezahlt?
Natlaam 26.03.2014 | 16:35
Hallo Nils und -/-, super, das ist ja schon sehr hilfreich. Muß schauen, wo mein Mann die Rentennachweise hatte, aber ich gehe davon aus, dass mind. 6 Jahre zusammen kommen werden. Na, dann werde ich mir wohl einen Beratungstermin geben lassen und davor die dicken Antragswälzer ausfüllen. Vielen lieben Dank! Natla
-/-am 26.03.2014 | 16:44
Wieso wollen Sie Anträge selber ausfüllen? Setzen Sie sich mit Ihrem Rathaus in Verbindung und machen dort Termin für Antragstellung aus.
=//=am 26.03.2014 | 18:20
Die Mindest-Wartezeit beträgt 5, nicht 6 Jahre. Diese bekommen Sie sicher zusammen, denn Ihr Mann war doch vermutlich vor seiner Selbständigkeit in Ausbildung, evtl. noch im Wehrdienst o.ä.
=//=am 26.03.2014 | 18:17
DAS würde ich auch dringend empfehlen. Es sind nämlich wirklich unzählige Formulare, bei denen ein Laie recht hilflos ist (kenne es von einer Freundin, deren Mutter Witwe wurde). Sie können sich auch an eine Beratungsstelle der DRV oder einen Versichertenberater wenden.
Natlaam 30.03.2014 | 18:14
Vielen vielen Dank allen. Ziehe jederzeit ein gutes Expertenforum dem "Original" vor - da ist es immer verständlicher. Mal schauen, wie es klappt, sonst melde ich mich vielleicht nochmal.
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