Guten Tag Svenja,
sollte der Rentenversicherungsträger aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit als Dozentin Ihre Versicherungspflicht feststellen, müssten Sie darüber einen entsprechenden Bescheid erhalten. Darin werden auch die Beitragshöhe und die Zeiträume genannt, für die Sie ggf. Beiträge nachzahlen müssten.
Laut Ihren Informationen scheint Ihnen ein derartiger Bescheid noch nicht vorzuliegen.
Wollen Sie also den aktuellen Stand zu Ihrem Vorgang erfahren, um so die Ungewissheit darüber zu beenden, sollten Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen. Dies könnten Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der für Sie nahegelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erledigen.
Diese finden Sie über folgendes Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html