Guten Tag und meinen herzlichen Dank vorweg für hilfreiche Beiträge-
War pflegende Angehörige in den Jahren 92 bis 2001. Pflegestufe 2 mit einem Pflegeaufwand von mehr als 20 Stunden.
2006 bemerkte ich, dass die Pflegekasse es versäumt hatte, meine Beiträge für die Rente an meine Versicherung zu entrichten.
Auf meinen Widerspruch 2006
geschah das dann vonseiten der Pflegekasse sehr "zähneknirschend" rückwirkend leider erst ab 11/1995 aufgrund der Verjährungsfrist, wie man mir erklärte.
Die Sachbearbeiterin der Pflegekasse zeigte sich sehr verständnislos und wenig bis gar nicht kooperativ und hat mein Anliegen erst nach mehrmaligen Aufforderungen bearbeitet
Letztlich hat man mir dann eine Bestätigung über die meiner Rentenversicherung gemeldeten Entgelte zugeschickt mit der Bemerkung, dass sich die aus der Anzahl der wöchentlich geleisteten Pflegestunden und der Pflegestufe errechneten.
Darauf habe ich vertraut.
Nun habe ich diese Woche bei einer Überprüfung meiner Rentenangelegenheiten erfahren,
dass die Pflegekasse bei dieser Berechnung keine korrekte Stundenzahl zugrunde gelegt hat.
D.h. mir würde ein höherer Betrag zustehen als geleistet wurde.
Habe ich die Möglichkeit, diese Falschberechnung noch korrigierend in die Rentenberechnung einfließen zu lassen?
Welche Verjährungsfristen müssen dabei beachtet werden.
Nochmals Dank und freundliche Grüße
E.H.