Nein, wenn ein Anspruch auf Rente aus dem Versicherungsleben besteht - vergleiche Erläuterungen zum Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0910.pdf?__blob=publicationFile&v=20
Versicherte, die OHNE einen Anspruch auf Rente aus dem Versicherungsleben ausgeschieden sind, können sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen.
Dies betrifft auch Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglicheit der Beitragserstattung.