Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenFür Serbien gilt, wie früher schon für Jugoslawien, ein Sozialversicherungsabkommen. Bei SV-Abkommen (wie auch im EU-Recht) sind Beitragserstattungen ausgeschlossen, wenn der einzige Grund der Verzug ins Ausland ist. Es wird die Rente ungekürzt ins Ausland gezahlt. Die Krankenversicherung müsste ggf. geklärt werden.
Bestimmt nicht von Staatsgeldern! Gesetzgeber + Bremse: Was ist aber wenn sie morgen stirbt? Sozial-Solidarität hin und her... ich würde mich sehr ver...scht fühlen. ohne jedoch nach Serbien zurück zu kehren?Und wovon würde sie dann in Deutschland ihren Lebensunterhalt bestreiten ? Von Vater Staat über die Grundsicherung/Alg II ? Denn die Erstattung wäre ja schnell aufgebraucht,zumal ja nur die eigenen Beiträge erstattet würden und nicht auch noch der Arbeitgeberanteil. Gut dass der Gesetzgeber da eine Bremse eingebaut hat.
Und wovon würde sie dann in Deutschland ihren Lebensunterhalt bestreiten ? Von Vater Staat über die Grundsicherung/Alg II ? Denn die Erstattung wäre ja schnell aufgebraucht,zumal ja nur die eigenen Beiträge erstattet würden und nicht auch noch der Arbeitgeberanteil. Gut dass der Gesetzgeber da eine Bremse eingebaut hat.
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