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Rentenbeiträge vom Krankengeld 1969/70

von Birgit01.10.2008 | 11:50
1625 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich würde gerne wissen, ob in den Jahren 1969-1971 auch schon Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung vom Krankengeld (AOK Berlin)abgeführt wurden? Ich vermisse Angaben darüber im Rentenverlauf meines Mannes. Leider konnte mir weder die AOK noch die Rentenversicherung eine Antwort darauf geben. Vielen Dank im Voraus Birgit

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Birgit,

in dem von Ihnen genannten Zeitraum waren aus dem Krankengeld - mangels Versicherungspflicht - keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Dies änderte sich erst zum 01.10.1974 (mit dem Reha-Angleichungs-Gesetz), so dass bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Pflichtbeiträge im Versicherungskonto berücksichtigt werden können (siehe auch § 247 SGB VI).

2 Antworten

Birdieam 01.10.2008 | 12:45
Unter bestimmten Voraussetzungen die ich jetzt nicht im Einzelnen zusammenkriege, hatten verschiedene Sozialleistungsträger für Zeiten ab 1.10.1974 Beiträge an die RV zu zahlen. Und nur unter weiteren Voraussetzungen wurden diese Beiträge dann auch zu Pflichtbeiträgen (insbesondere dann, wenn sie der Versicherte mitzutragen hatte) '69 bis '71 wurden also garantiert keine entsprechenden Beiträge gezahlt.
Amigoam 01.10.2008 | 13:56
Sofern der Krankengeldbezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen hat und min. einen vollen Kalendermonat angedauert hat, ist der KG-Bezug als Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf zu berücksichtigen.
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