Moin,
Ich habe für meine zwei Kinder jeweils zwei Elternzeitmonate genommen und während dieser Zeit (außer Elterngeld) kein Einkommen erhalten.
Die Kindererziehungszeiten werden vollständig meiner Frau zugeschrieben. Ich habe also in diesen Monaten keine Beiträge zur Rente geleistet.
In Summe verdiene ich über das Jahr gesehen ein Gehalt, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, auch wenn ich in einem Jahr ein oder zwei Elternzeitmonate hatte.
Grundsätzlich werden Einkommen ja bis 82.800 € bei der Rentenversicherung berücksichtigt, ich würde in einem solchen Jahr aber > 100.000 Euro verdienen, es würden aber nur auf 69.000 Euro (10 Monate) Beiträge eingezahlt und dementsprechend auch nicht zwei Entgeltpunkte erreicht.
Ist das so korrekt oder habe ich da einen Denkfehler? Eine Jahresabschlussrechnung wie bei der Einkommenssteuer gibt es ja nicht.
Oder?
Danke für eure Erklärungen.
Viele Grüße
Zwick