Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenbeiträge während Zurechnungszeit- Rückfrage

von Rita18.03.2010 | 12:23
1100 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich muss die gestrige Antwort leider nochmal hinterfragen. " Beitragszeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalls sollten bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden..." Wie verhält es sich da mit dem gezahlten Krankengeld, auf das ja auch Rentenbeiträge entrichtet wurden? Treten diese Zahlungen anstelle der Zurechnungszeit vor Beginn der Rente und beginnt die Zurechnungszeit eigentlich erst mit Eintritt des Leistungsfalls?

3 Antworten

Renten-Fachmannam 18.03.2010 | 12:43
§ 59 SGB VI - Zurechnungszeit (Auszug) (1) Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (2) Die Zurechnungszeit beginnt 1. bei einer Rente wegen Erwerbsminderung mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung,... Die Zurechnungszeit endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres (bei einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2005). ------------------------------------ Bei der Berechnung der EM-Rente werden alle Versicherungszeiten berücksichtigt, die bis zum Eintritt des Leistungsfalles erworben werden. Danach liegende oder in der Zukunft erworbene Versicherungszeitenzeiten (Minijob bis 400,00 EUR) werden erst bei einer folgenden Alters- oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt.
Ritaam 18.03.2010 | 12:52
heißt auf Deusch?? Werden nun in den Monaten vor Renteneintritt die Beiträge aus Krankengeld berücksichtigt oder nicht und werden die Monate als Zurechnungszeit mit dem Gesamtleistungswert berücksichtigt??
Renten-Fachmannam 18.03.2010 | 13:08
Das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung und das Datum des Rentenbeginn sind unterschiedlich : § 101 SGB VI - Beginn und Änderung in Sonderfällen (Auszug) (1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Also nochmal: Alle Versicherungszeiten (dazu gehören auch Beiträge für Lohnersatzleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit) bis zum Eintritt der Erwerbsminderung fliessen in die Rente ein. Die Bildung der Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit erfolgt im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung und ist in der Anlage 4 zum Rentenbescheid dargestellt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026