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Experten-Antwort

Rentenbeiträge während Zurechnungszeit

von Ingo Paar22.02.2016 | 15:00
1292 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, meine Nachbarin hat mit mir 2 Wochen bei einer Inventur im Supermarkt mitgemacht. Minijob mit vollem Rentenbeitrag, also kein Verzicht auf Versicherungsfreiheit. Die Beiträge wurden gemeldet. Sie bekommt aber auch noch eine volle EM Rente als Arbeitsmarktrente mit bewerteter Zurechnungszeit. Frage: Bekommt sie den Beitrag der Inventur zusätzlich oder wird dieser als beitragsgeminderter Monat "verrechnet" ( vergleichbar mit dem Azubilohn in der Ausbildung oder innerhalb eines Kalendermonats Arbeitslohn sowie bewerteter Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit von 1983 bis 1991 ) ????????

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.02.2016 | 09:56

Hallo Ingo Paar,

die Zurechnungszeit, die bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom Leistungsfall bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres angerechnet wird, wird bei einer Nachfolgerente als Anrechnungszeit bewertet und erhält den Gesamtleistungswert.

Werden nun parallel zur Zurechnungszeit Pflichtbeiträge gezahlt, die auch aus einem Minijob resultieren können, handelt es sich für einen späteren Leistungsfall um beitragsgeminderte Zeiten.

Diese Zeiten werden dann mindestens mit dem Wert aus der Vergleichsbewertung bewertet. Inwieweit die Entrichtung von Pflichtbeiträgen während der Zurechnungszeit zu einer höheren Altersrente führt, muss die individuelle Berechnung zeigen.

2 Antworten

W*lfgangam 22.02.2016 | 19:50
Hallo Ingo Paar, zusätzlich gibt es jetzt gar nichts auf die lfd. EM-Rente drauf. Zielt Ihre Frage dahin ab, ob sie damit bei der späteren Altersrente einen Mehrwert hat: nein. Ein Nicht-Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für diesen mikroskopischen kleinen Zeitraum des Minijobs ist ziemlicher Unsinn (bei längerem oder dauerhaften muss das individuell geklärt werden). Grundsätzlich stellt sich auch die Frage, ob sie nicht wegen des von vorneherein begrenzten Zeitraums/kurzfristige Beschäftigung versicherungsfrei gewesen ist - dann ggf. Beitragserstattung über die Krankenkasse nachfordern. Gruß w.
Ingo Paaram 23.02.2016 | 08:54
Danke, W*lfgang, Die Frage zielte natürlich auf die spätere Altersrente ab. Kurzfristig war die Beschäftigung nicht. Wir haben für volle Rente absichtlich "Ende offen" gewählt. Auf die Abrechnung haben wir natürlich dann 1 Monat länger gewartet, wegen der 4 Wochen Wartefrist nach dem letzten Arbeitstag. Ich hatte innerhalb 20 sv Tagen 76 € bekommen, sogar noch 5 € Extra Rentenbeitrag gezahlt, um mit gemeldeten 117 € Verdienst auf 2/3 des Monats-Mindestverdienst ( 30 sv Tage / 175 € ) zu kommen. Meine Nachbarin hatte 130 € verdient und da das Jobcenter wegen der Aufstockung der Arbeitsmarktrente ihr bei Verdienst über 100 € nur 20 % läßt.....war es sinnvoller, hier bei voller RV weniger netto zu haben. Dann die Frage, ob das später mal mit der bewerteten Zurechnungszeit als beitragsgeminderter Monat verrechnet wird oder nicht.
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