Hallo,
trotz der Suchfunktion habe ich wieder einmal eine Farge zur Rückerstattung der Rentenbeiträge.
So weit ich weiß kann man die Beiträge nur zurück erstattet bekommen, wenn weniger als 60 Monate eingezahlt wurde.
Nun meine Frage, wie werden diese 60 Monate gezählt? Auf den Tag genau oder ist ein angefangener Monat als voller Monat zu sehen? Und wie verhält es sich mit Zeiten in denen man Arbeitslos war?
In meinem Fall ist es so, dass ich am 14.09.1995 angefangen habe zu arbeiten. Im Jahr 1999 war ich ca. 6 Monate arbeitslos und war dann wieder bis zum 31.08.2000 arbeiten. Seit 01.09.2000 bin ich in Beamter und inzwischen auch BEamter auf Lebzeit.
Habe ich die Möglichkeit die Beiträge zurück zu erstatten?
Vielen Dank im Voraus.
MfG