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Experten-Antwort

Rentenbeiträge zurückfordern

von Besnik Peshku23.02.2015 | 17:39
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ist es möglich,wenn man vor hat Deutschland zu verlassen und nach Kosovo zurück zu kehren, die im Lauf der Jahre einbezahlte Rentenbeiträge zurückzufordern und diese (wenn auch nicht 100%ig) zurück zu bekommen. Was ist wahr an der Sache? und wem sollte ich mich wenden, um so was durch zu ziehen? Ich bedanke mich herzlich für jeden Hinweis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Besnik Peshku,

Sie können sich Ihre Rentenversicherungsbeiträge nur erstatten lassen, wenn Sie nicht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung berechtigt sind, zur Zeit der Antragstellung nicht rentenversichert sind und seit dem Ende der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate vergangen sind.

Auch wenn Sie seit zwei Jahren nicht mehr versicherungspflichtig beschäftigt sind, wird für Sie eine Beitragserstattung nicht in Frage kommen, weil Sie nach dem geltenden Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo auch bei Aufenthalt im Kosovo das Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland haben. Ob Sie tatsächlich Beiträge zahlen oder zahlen möchten, ist dafür unerheblich.

Sollten Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Versicherungszeiten) nicht erfüllt sein, besteht außerdem ein Recht auf Beitragserstattung.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Regionalträger, der DRV Bayern Süd oder der DRV Bund.

Mit freundlichen Grüßen

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9 Antworten

-/-am 23.02.2015 | 19:15
-/-am 23.02.2015 | 19:17
Eigentlich sollte da ein Beitrag höher ein Link zur Broschüre für SV-Abkommen mit Sernien stehen, der funktioniert aber wohl nicht ... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Besnikam 23.02.2015 | 21:17
nun gut....aber ich komme ja nicht aus Serbien, sondern aus dem Kosovo. Und da das Kosovo unabhängig ist, kann mit Ihre Antwort leider nicht viel anfangen. Trotzdem dankeschön und in hoffnung dass ich hier eine Antwort bekomme die mir weiterhelfen kann.
Emir von Dünkelam 23.02.2015 | 21:22
Eins sollte ihnen aber klar sein, Rentenbeiträge zurückfordern und später dann noch Rente aus Deutschland beziehen, das funktioniert selbst in Deutschland nicht. Entweder oder!
Besnikam 23.02.2015 | 21:51
Hallo Emir, wenn man die Rentenbeiträge zurückfordert und die möglicherweise auch bekommt, es ist mehr als klar dass man keinerlei Ansprüche auf eine Rente hat. Hier einfach mal eine populistische Äuserung geltend machen, wie Sie das gerade machen, hat gar nichts mit dem Thema zu tun
Maier IIam 23.02.2015 | 22:21
B´sonam 24.02.2015 | 10:58
Eine Beitragserstattung ist nur möglich, wenn bei Erreichen der Regelaltersgrenze weniger als 60 KM mit Beitragszeiten vorhanden sind. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
B´sonam 24.02.2015 | 10:59
nochmal : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… 02_international/weitere_abkommen/31_arbeiten_deutschland_kosovo.html
Besnikam 24.02.2015 | 13:53
Eine Beitragserstattung ist nur möglich, wenn bei Erreichen der Regelaltersgrenze weniger als 60 KM mit Beitragszeiten vorhanden sind. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
nochmal : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… 02_international/weitere_abkommen/31_arbeiten_deutschland_kosovo.html
Vielen Dank B'son, das ist eine Antwort! ;-)
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