Hallo Besnik Peshku,
Sie können sich Ihre Rentenversicherungsbeiträge nur erstatten lassen, wenn Sie nicht zur freiwilligen Versicherung in der deutschen Rentenversicherung berechtigt sind, zur Zeit der Antragstellung nicht rentenversichert sind und seit dem Ende der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate vergangen sind.
Auch wenn Sie seit zwei Jahren nicht mehr versicherungspflichtig beschäftigt sind, wird für Sie eine Beitragserstattung nicht in Frage kommen, weil Sie nach dem geltenden Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo auch bei Aufenthalt im Kosovo das Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland haben. Ob Sie tatsächlich Beiträge zahlen oder zahlen möchten, ist dafür unerheblich.
Sollten Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (deutsche und unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Versicherungszeiten) nicht erfüllt sein, besteht außerdem ein Recht auf Beitragserstattung.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Regionalträger, der DRV Bayern Süd oder der DRV Bund.
Mit freundlichen Grüßen