Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenbeiträgeauszahlung wenn im Ausland?

von pritzl19.10.2010 | 16:56
1475 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebe User, eine Bekannte hat hier im Land 14 Jahre gearbeitet und in die RV eingezahlt, lebt seit 12 Jahren im europäischen Ausland. Sie wird nicht nach D zurückkommen . Was geschieht mit den Geldern, können sie vorzeitig ausgezahlt werden? Danke für Nachrichten und Hinweise.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte/r Pritzl!

Ein Anspruch auf Beitragserstattung (aufgrund eines dauerhaften Auslandsaufenthaltes) könnte nach § 210 SGB VI bestehen. Ausgehend von Ihren Angaben käme vorliegend eine solche Erstattung in Betracht, wenn ihre Bekannte einerseits nicht versicherungspflichtig ist und andererseits nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung besitzt (§ 210 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).

Hinsichtlich der Frage einer bestehenden Versicherungspflicht ist zu beachten, dass nicht nur eine solche nach §§ 1-4 SGB VI, sondern auch eine Versicherungspflicht nach den Rechtsvorschriften eines Mitglieds- oder Vertragsstaates nach Maßgabe des über- oder zwischenstaatlichen Rechts dieser Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung gleichstehen kann.

Hinsichtlich derBerechtigung zur freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI) wäre zunächst erheblich, ob Ihre Bekannte Deutsche ist und sich im Ausland aufhält und damit bereits gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 SGB VI zur freiwilligen Versicherung berechtigt wäre oder - falls sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt - sich eine solche Berechtigung für sie evtl. aus dem über- und zwischenstaatlichen Recht ergibt.

Für eine konkrete Auskunft wären hier also noch einige weitere Angaben erforderlich.

Sollte ein Anspruch auf eine Beitragserstattung nicht bestehen, käme - ausgehend von den von Ihnen angegebenen 14 JahrenArbeit in Deutschland - ein Anspruch auf eine Rentenleistung aus diesen Beiträgen in Betracht.

Auch hier kann daher aufgrund der vorhandenen Angaben leider keine konkrete Aussage getroffen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 19.10.2010 | 17:00
Gehts etwas präziser? Welche Staatsangehörigkeit hat die Bekannte und wo lebt sie jetzt? Sofern Sie Deutsche ist, bekommt sie für ihre Beiträge später mal eine Altersrente und hat keine Ansprüche auf eine vorzeitige Erstattung der Beiträge. Bei Ausländern hängt es von oben erfragten Details ab...:-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026