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Experten-Antwort

Rentenbeitrag bei Lohnfortzahlung Minijob

von Erben P23.10.2014 | 16:24
1262 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe im September 19 Stunden gearbeitet, war aber 29 Stunden krank ( Arbeitgeber berechnet Lohnfortzahlung in Stunden ) Jetzt habe ich die Abrechnung erhalten und Mein Arbeitgeber hat für 48 Stunden Rentenbeiträge abgezogen. Nach meinem Wissen darf er aber nur für die geleisteten 19 Arbeitsstunden Rentenbeiträge abziehen. Von den 29 Stunden die ich ja krank war, nicht. Ist das so richtig. Ich habe eine Minijob auf 450,00€ -Basis. Danke für jede Antwort!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2014 | 07:50

7 Antworten

Herz1952am 23.10.2014 | 17:45
Hallo Erben P Ihr Arbeitgeber hat das korrekt abgerechnet. Sie haben auch die 29 Std. krank als Lohnfortzahlung bekommen, oder? Sie haben für 48 Std. insgesamt Ihren Lohn bekommen. Ihr AG hat auch für 48 Stunden die Pauschalbeträge für RV/PV usw. bezahlt. Da sie nicht auf die RV-Freiheit verzichtet haben (so sieht es aus), so haben Sie Ihren Anteil für die Zuzahlung zur RV auch abgezogen bekommen. Dieser wird auch Ihrem Rentenkonto, zusammen mit dem pauschalen % Anteil des AG, gutgeschrieben. Ihr Arbeitgeber erhält auch einen Teil der Brutto Lohnfortzahlung für Krankheit erstattet, dafür zahlt er auch einen pauschalen % Anteil (vom gesamten Brutto) an die Minijobzentrale, bzw. "Knappschaft". Herz1952
Herz1952am 23.10.2014 | 17:50
Ergänzung: es müsste heißen: "...da sie nicht die Rentenfreiheit beantragt haben.." Grundsätzlich sind diese 450-Jobs rentenversicherungspflichtig, auf Antrag fallen die AN-Anteile weg, mit allen Konsequenzen. Herz1952
Erben Pam 23.10.2014 | 18:08
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe Lohnfortzahlung bekommen. Letztes Jahr wurde der Rentenbeitrag nicht an der Lohnfortzahlung abgezogen. Gruß
Herz1952am 23.10.2014 | 22:24
Hallo Erben P. den letzten Satz hätten Sie nicht schreiben sollen (pssst). Nicht nur die NSA liest hier mit, sondern auch die Betriebsprüfer der RV. Der/die Lohn/Gehaltsbuchhalter/in tut mir jetzt schon leid. Kaufen Sie der Lohnbuchhaltung eine RIESEN Kaffeetasse. Denn eine Tasse Kaffee ist für die Prüfer erlaubt, aber bitte keine Plätzchen, das ist nämlich schon (pssst) Bestechung. (hihihi). Herz1952
Platzverweisam 25.10.2014 | 19:08
Für die Dauer der Lohnfortzahlung besteht das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung unverändert fort.
Erben Pam 25.10.2014 | 19:16
Vielen Dank für die Antworten.
Erben Pam 30.10.2014 | 08:01
Hallo an Alle die mir geantwortet haben, vielen Dank. Ich habe meine alten Lohnabrechnung durchgesehen und letztes Jahr wurde korrekterweise Rentenbeitrag von der Lohnfortzahlung abgezogen. Leider wusste ich das nicht mehr. Somit ist der Fall abgeschlossen.
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