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Experten-Antwort

Rentenbeitrag bei Rente mit 63 und Minijob

von ManfredD16.02.2016 | 18:50
1371 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin Jahrgang 52 und beziehe die Rente mit 63. Jetzt habe ich die Möglichkeit für einen Minijob auf 450€ Basis. Welchen Rentenbeitrag muss ich dafür leisten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ManfredD,

Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze (für den Jahrgang 1952: 65 Jahre und 6 Monate) eine Altersrente beziehen und einen monatlichen Hinzuverdienst von max. 450 Euro nicht überschreiten, sind Altersvollrentner.

Altersvollrentner sind versicherungsfrei.

Somit besteht auch keine Wahlmöglichkeit, ob aus einem Minijob noch Beiträge gezahlt werden können oder nicht.

Bitte teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie Altersvollrentner sind.

Erst bei Überschreiten des Hinzuverdienstes entfällt die Altersvollrente und es wird eine Altersteilrente gezahlt. Daneben kann auch wieder eine Versicherungspflicht (z.B. in einem Minijob) entstehen.

Das zweifache Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro bis zum Doppelten (900 Euro) ist im Laufe eines Kalenderjahres neben dem Bezug einer Altersvollrente unschädlich.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist jeglicher Hinzuverdienst unschädlich.

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3 Antworten

Termitenplageam 16.02.2016 | 19:17
'müssen' tun sie gar nichts. Als Altersvollrentner sind Sie versicherungsfrei.
ManfredDam 17.02.2016 | 05:50
Danke für die Antwort. Vollrentner bin ich aber erst mit 65 Jahren und 6 Monaten. Im angebotenen Arbeitsvertrag steht, dass ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann. Wo liegen die Vor- bzw. Nachteile dessen?
ICKEam 17.02.2016 | 06:56
Nein, Altersvollrentner sind Sie, sobald Sie eine "volle" (hat nichts mit den Abschlägen zu tun!) Altersrente beziehen und das ist im Normalfall so, wenn man keinen Hinzuverdienst hat oder max. 450 Euro im Monat. Somit sind Sie versicherungsfrei auch in einem MiniJob und somit kann gar keine Versicherungspflicht entstehen, wodurch Sie sich von dieser auch nicht befreien lassen können! Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber (sofern noch nicht geschehen) mit, dass Sie Altersrente beziehen und der meldet Sie entsprechend an (ei der Meldung an die MiniJobZentrale muss ein Personenschlüssel angegeben werden, hier "Rentner"). Die Altersgrenze, die Sie meinen ist die Regelaltersgrenze. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr!
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