Hallo ManfredD,
Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze (für den Jahrgang 1952: 65 Jahre und 6 Monate) eine Altersrente beziehen und einen monatlichen Hinzuverdienst von max. 450 Euro nicht überschreiten, sind Altersvollrentner.
Altersvollrentner sind versicherungsfrei.
Somit besteht auch keine Wahlmöglichkeit, ob aus einem Minijob noch Beiträge gezahlt werden können oder nicht.
Bitte teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie Altersvollrentner sind.
Erst bei Überschreiten des Hinzuverdienstes entfällt die Altersvollrente und es wird eine Altersteilrente gezahlt. Daneben kann auch wieder eine Versicherungspflicht (z.B. in einem Minijob) entstehen.
Das zweifache Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro bis zum Doppelten (900 Euro) ist im Laufe eines Kalenderjahres neben dem Bezug einer Altersvollrente unschädlich.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist jeglicher Hinzuverdienst unschädlich.