Die Monate für eine geringfügige Beschäftigung zählen auch für die spätere Rente mit. Lassen Sie sich von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eine Wartezeitaufstellung geben. Da können Sie selbst feststellen wie viele Monate Sie bereits haben. Zur Möglichkeit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen verweise ich auf den Beitrag von „W*lfgang“.