Zitiert von: Torsten
Bezahlt der Arbeitsgeber meiner Frau also keinen Rentenbeitrag im Mutterschutz? Wenn doch sind es nach der Geburt 8 Wochen, also genau die Zeit die ich als Vater mir anrechnen lassen möchte.
Die Mutter erhält eine Anrechnungszeit für die Dauer des Mutterschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist keine Beitragszeit. Väter haben keinen Mutterschutz, logisch, da nur Zeugungsschmerz.
Die Kindererziehungszeit hat mit dem Mutterschutz nichts zu tun. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Folgemonat der Geburt und wird für 3 Jahre angerechnet, normalerweise der Mutter, wenn eine entsprechende Erklärung zur Anrechnung vorgelegt wird, auch einer anderen Person.
Die Differenzierungen und Erläuterungen können Sie der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/rente_jeder_monat_zaehlt.html
Über die Kindererziehungszeit informiert ausführlich die Broschüre unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.html
Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
Formulare und Beratung bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort nimmt man auch Ihre Erklärung entgegen.
Online-Terminbuchung unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/Online_node.html