Guten Tag, hugo,
wir schließen uns der Ausführung von "bekiss" an.
Der Beitrag zur Rentenversicherung hängt bei "normalen" Arbeitnehmern vom individuellen Bruttoverdienst ab.
Da die Verdienste in der Werkstatt für Behinderte zu gering wären, würde dies zu sehr geringen Rentensteigerungen führen. Deshalb wird bei diesem Personenkreis vom Prinzip der Beitragsberechnung aus dem individuellen Bruttoverdienst abgewichen wird.
Stattdessen werden pauschale Beiträge gezahlt, die aus 80% der sogenannten "Bezugsgröße" berechnet werden.