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Rentenbeitrag in einer WfbM

von hugo17.06.2007 | 13:58
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird genauso viel in die Rentenversicherung für Behinderte die in einer Werkstatt arbeiten eingezahlt als wenn man auf dem freien Arbeitsmarkt arbeitet? Oder wird für Behinderte die in einer Werkstatt beschäftigt sind weniger eingezahlt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag, hugo,

wir schließen uns der Ausführung von "bekiss" an.

Der Beitrag zur Rentenversicherung hängt bei "normalen" Arbeitnehmern vom individuellen Bruttoverdienst ab.

Da die Verdienste in der Werkstatt für Behinderte zu gering wären, würde dies zu sehr geringen Rentensteigerungen führen. Deshalb wird bei diesem Personenkreis vom Prinzip der Beitragsberechnung aus dem individuellen Bruttoverdienst abgewichen wird.

Stattdessen werden pauschale Beiträge gezahlt, die aus 80% der sogenannten "Bezugsgröße" berechnet werden.

8 Antworten

Kurtam 17.06.2007 | 17:01
im Verhältnis zum Verdienst wird ein wesenlich höherer Beitrag eingezahlt
hugoam 17.06.2007 | 17:19
Ist der Beitrag denn genauso hoch als wenn man auf dem freien Arbeitsmarkt arbeitet? Oder wird für die Leute die auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiten mehr in die Rentenversicherung eingezahlt? Ist der Beitrag für Behinderte in einer WfbM genauso hoch wie für Leute auf dem freien Arbeitsmarkt?
hugoam 17.06.2007 | 20:11
Ich meine ist denn der Rentenbeitrag genauso hoch wie auf dem freien Arbeitsmarkt? Oder ist der Beitrag Beiträg höher die auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiten?
Schiko.am 17.06.2007 | 19:44
Aus einer notiz anlässlich des besuches einer behindertenwerkstätte im jahre 2004 entnehme ich folgendes: Monatlicher durchschnittsverdienst ca. 140 euro, dies sind im jahr 1680 euro, natürlich lächerlich für eine spätere rente. Es werden aber 1932 €. monatlich, im jahr 23.184 zugrunde gelegt. Hiervon, wie auch bei lohnersatzleistungen üblich 80%, somit 18547 E. Bezogen auf das jahr 2007 bei 1680 jahresverdienst 1,49 rentenzu- wachs im jahr. Für 18547 €. 16,43 rentenzuwachs , nicht viel , aber immerhin. Der beitragssatz von derzeit 19.90% gilt für beide summen gleichermaßen. Hoffe, dies hilft ihnen weiter
hugoam 17.06.2007 | 21:26
Ist die Bezugsgrösse als monats/jahresverdienst genauso hoch als wenn man auf dem freien Arbeitsmarkt arbeitet? Oder wird für die Leute die auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiten mehr eingezahlt?
Schiko.am 17.06.2007 | 20:50
Ja natürlich, der vollwertige beitrag beträgt derzeit 19,90% als gesamtbeitrag. Nur die bezugsgrösse als monats/jahresverdienst ist wesentlich höher als bei arbeitsverdienst weil sonst aufgrund des geringen ver- dienstes weit weniger rente sich ergeben würde. Gerne können sie noch wei- tere nachfragen stellen, dies steht ihnen zu. MfG.
bekissam 17.06.2007 | 22:17
Die so genannte beitragspflichtige Einnahme auf dem freien Arbeitsmarkt ist bei Arbeitsnehmern das individuelle sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Da bei WfB-Beschäftigten das erzielte tatsächliche Entgelt wegen der geringen Höhe nicht sozialversicherungspflichtig oder sehr niedrig wäre, wird überwiegend ein gesetzlich festgelegtes pauschaliertes fiktives Bruttoarbeitsentgelt verwendet. Die beitragspflichtige Einnahme ist nach § 162 SGB VI bei behinderten Menschen das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 SGB VI. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist derzeit auf 19,9 % der beitragspflichtige Einnahme festgelegt.
Schiko.am 19.06.2007 | 11:45
Auch wenn ich von amtlichen hier nicht immer gern genannt werde, stimmen meine ausführungen zu ihrem thema Nochmals, vollwertiger beitragssatz in der rentenversicherung in beiden fällen derzeit 19,90 %. Maßgebend eben aus dem höchstbetrag eines sozialver- sicherungspflichtigen jahreseinkommen bis zur bemes- sungsgrente, derzeit 63.000. Da kämen sie ja sehr schlecht weg bei 140 x 12= 1680 €. und hiervon 19,90% beitrag im jahr für die rentenversicherung. Es gehört eben auch zur staatlichen fürsorge in solchen fällen höhere beträge als bezugsgröße festzulegen aus denen ebenfalls 19,90 % beiträge gezahlt werden. Hoffe dies ist jetzt geklärt. MfG. .
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