Hallo,
ich beziehe seit kurzem Erwerbsminderungsrente.
Da diese natürlich nicht reicht, suchte ich und fand auch einen Minijob. Ich wurde gefragt ob ich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen will. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Bringt das überhaupt noch was? Muss oder kann ich noch Beiträge zahlen und wenn ja, was bringt das?
Hoffe es kann mir jemand sagen, habe dazu nichts gefunden!!
Danke im voraus!
Gruß Mike
Hallo Mike,
eigentlich bringen die gar nichts für die spätere Rente, kostet Sie mtl. 16,20 EUR zusätzlich und erhöht nicht mal die spätere Rente.
ABER, wenn Sie nur eine befristete EM-Rente haben, die nicht weiter verlängert werden sollte, laufen dann noch immer Pflichtbeiträge weiter, die dann für eine spätere/erneute EM-Rente oder Altersrente immens wichtig sein könnten.
Daneben kommt noch das Verhältnis Ihrer Rente zu ggf. laufenden Sozialleistungen ins Spiel und was Minijob-Pflichtbeiträge nur für das Sozialamt/oder aufstockende Leistungen vom Jobcenter deren 'Gewinn' wären...
Pauschal lässt sich das hier nicht beantworten, dazu müsste man mehr individuelle Informationen von Ihnen/Ihrem Versicherungskonto haben - gehen Sie eine Beratungsstelle, da werden Sie aufgeschlaut.
Gruß
w.
Hallo Mike,
W*lfgang hat Ihnen schon richtige und wichtige Hinweise gegeben. Ergänzend vielleicht noch: Grundsätzlich sind Sie auch in einem Minijob versicherungspflichtig - "müssen" also eigentlich Beiträge zahlen. Sie können sich jedoch auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (läuft über den Arbeitgeber) und müssen dann keine Beiträge zahlen. Dieser Antrag wäre für die gesamte Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses bindend - man kann ihn also nicht einfach zurückziehen, wenn eine eventuell befristete Rente auslaufen und damit die Zahlung von Pflichtbeiträgen wieder Sinn machen sollte.
Es gilt also einiges abzuwägen und daher kann ich mich nur W*lfgangs Empfehlung zu einer individuellen Beratung anhand Ihres konkreten Versicherungsverlaufs anschließen.
Hallo,
danke für die Info. Die EM ist auf Dauer. Also kann ich mich befreien lassen.
Gruß Mike
Hallo Mike,
ich würde an Ihrer Stelle den Minijob MIT Beitragszahlung behalten: Sollten Sie verheiratet sein und Ihre Frau verstirbt, erfolgt in der Einkommensanrechnung der Witwerrente beim versicherungspflichtigen Minijob ein Pauschalabzug; d.h. es wird weniger auf die Witwerrente angerechnet. Üben Sie dagegen als Witwer einen von der RV-Pflicht befreiten Minijob aus, geht der Minijoblohn in VOLLER Höhe in die Einkommensanrechnung, also die Witwerrente wird stärker gekürzt.
Ganz zu schweigen von den Gestaltungsmöglichkeiten bei vers.pflichtigem Minijob (Flexirente)-> bitte sprechen Sie zunächst in einer Beratungsstelle vor und lassen sich alles erklären, bevor sie einen (vermeintlichen) Fehler begehen...