Hallo Mike,
W*lfgang hat Ihnen schon richtige und wichtige Hinweise gegeben. Ergänzend vielleicht noch: Grundsätzlich sind Sie auch in einem Minijob versicherungspflichtig - "müssen" also eigentlich Beiträge zahlen. Sie können sich jedoch auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (läuft über den Arbeitgeber) und müssen dann keine Beiträge zahlen. Dieser Antrag wäre für die gesamte Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses bindend - man kann ihn also nicht einfach zurückziehen, wenn eine eventuell befristete Rente auslaufen und damit die Zahlung von Pflichtbeiträgen wieder Sinn machen sollte.
Es gilt also einiges abzuwägen und daher kann ich mich nur W*lfgangs Empfehlung zu einer individuellen Beratung anhand Ihres konkreten Versicherungsverlaufs anschließen.