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Experten-Antwort

rentenbeitragsauszahlung

von mario schulze15.01.2012 | 03:51
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ich lebe seit 15 jahren in der türkei.seit 2jahren bin ich auch türkischer staatsbürger.kann ich mir meine bisher eingezahlten rentenbeitraege komplett auszahlen lassen?an wen muss ich mich wenden und was brauche ich dafür. danke im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, ist eine Beitragserstattung auf Antrag grundsätzlich möglich, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben.

Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Deutsche, die sich gewöhnlich im Ausland aufhalten, können sich grundsätzlich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Eine Beitragserstattung ist deshalb nicht möglich. Aber selbst wenn Sie ausschließlich die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, ist nicht in jedem Fall eine Beitragserstattung möglich. Es sind Besonderheiten zu beachten.

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de) hat ein Merkblatt zur Beitragserstattung an türkische Staatsangehörige auf ihre Internetseite (http://www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de/cae/servlet/contentblob/146630/publicationFile/24356/Erläuterung_Antrag_Beitragserstattung.pdf) gestellt, das weitere Informationen enthält.

Bitte beachten Sie:

Durch die Erstattung von Beiträgen wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst und die Ansprüche erlöschen. Es verfallen auch alle Gutschriften auf dem Versicherungskonto, für die man keine Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder schulischen Ausbildung. Eine Rentenzahlung erfolgt bei Erfüllung der nationalen deutschen Rechtsvorschriften grundsätzlich auch in die Türkei.

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