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Rentenbeitragserstattung und Auszahlungszeitraum

von Martina31.03.2007 | 20:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, mein Vater machte einen Antrag auf Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bescheid hierzu kam am 01. November letzten Jahr; die Beiträge werden erstattet. Er lebt in Kanada und bis heute wurde das Geld nicht auf sein Konto in Kanada ausgezahlt. Inzwischen wurde eine Nachforschung eingeleitet (um zu sehen, wo das Geld ist) und das dauert auch schon über 1 Monat. Meine Frage jetzt: ist es normal, daß das so lange dauert? Es sind genau 5 Monate seit er den Bescheid bekommen hat. Immer wenn ich bei den anrufe, kriege ich die gleiche Antwort: daß sie nichts machen können, die Nachforschung dauert noch. Ich bedanke mich sehr für Eure Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kann der gesetzliche Rentenversicherungsträger hierzu im Expertenforum keine Stellungnahme abgeben. Wir empfehlen Ihnen sich mit der zuständigen Sachbearbeitung eventuell mit dem dortigen Vorgesetzten in Verbindung zu setzen, wenn Sie keine befriedigende Anwort erhalten.

3 Antworten

KSCam 31.03.2007 | 22:08
normal ist das wirklich nicht. Aber kein Forumsteilnehmer kann Ihnen da helfen, weil keiner weiß, wo welcher Fehler gemacht wurde. Da muss tatsächlich der RV Träger nachforschen, wo das Geld "hängengeblieben ist. Und wie lange das noch dauert, weiß ich nicht...
Schiko.am 01.04.2007 | 05:57
In der tat, hier kann was nicht stimmen. Da müssen sie eine wurzelbehandlung einleiten. Verlangen sie doch zunächst eine bestätigung der renten- stelle aus der hervorgeht welcher betrag auf welches konto wann angewiesen wurde. Gehe davon aus, der betrag ist wenigstens so hoch, dass sich all die mühe lohnt. Kann den der vater nicht beim deutschen konsulat vorsprechen? Haben sie hier nicht die möglichkeit einen abgeordneten einzu- schalten ? Schildern sie den fall dem bundesarbeitsministerium in form einer beschwerde. Eine nachforschung nach dem verbleib hat doch nur wirklich einen sinn wenn feststeht, bei der rentenstelle wurde der betrag abgebucht und beim empfänger der eingang nicht gutgeschrieben. Vermute stark, es wurde der betrag- aus welchen gründen auch immer- vom auftraggeber noch gar nicht angewiesen. Habe sehr viel zeit und helfe gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen. In der tat, hier kann was nicht stimmen. Da müssen sie eine wurzelbehandlung einleiten. Verlangen sie doch zunächst eine bestätigung der renten- stelle aus der hervorgeht welcher betrag auf welches konto wann angewiesen wurde. Gehe davon aus, der betrag ist wenigstens so hoch, dass sich all die mühe lohnt. Kann den der vater nicht beim deutschen konsulat vorsprechen? Haben sie hier nicht die möglichkeit einen abgeordneten einzu- schalten ? Schildern sie den fall dem bundesarbeitsministerium in form einer beschwerde. Eine nachforschung nach dem verbleib hat doch nur wirklich einen sinn wenn feststeht, bei der rentenstelle wurde der betrag abgebucht und beim empfänger der eingang nicht gutgeschrieben. Vermute stark, es wurde der betrag- aus welchen gründen auch immer- vom auftraggeber noch gar nicht angewiesen. Habe sehr viel zeit und helfe gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen.
sabam 02.04.2007 | 08:37
Zitat Schiko: "Vermute stark, es wurde der betrag- aus welchen gründen auch immer- vom auftraggeber noch gar nicht angewiesen." Nun verraten Sie uns doch mal, was Ihnen die Deutsche Rentenversicherung "angetan" hat, dass Sie immer gleich mit solchen Unterstellungen kommen. Natürlich ist es nicht normal, dass das Geld nach dieser langen Zeit noch nicht angekommen ist, aber warum unterstellen Sie der Deutschen Rentenversicherung, dass sie den Versicherten hier anlügt? Tatsache ist, dass automatisch mit der Bescheidserteilung der Rentenservice der Deutschen Post AG angewiesen wird, den Erstattungsbetrag zu überweisen. Was nun tatsächlich schiefgegangen ist, kann nur über einen Nachforschungsauftrag ermittelt werden. Auf die Dauer dieser Nachforschung hat die Deutsche Rentenversicherung keinen Einfluss, da hilft auch kein Deutsches Konsulat oder eine Beschwerde beim Bundesarbeitsministerium. Eher würde ich noch dazu raten, sich beim zuständigen Rentenservice (der vom Rentenversicherungsträger sicher mitgeteilt wird) selbst nach dem Stand der Nachforschung zu erkundigen.
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