In der tat, hier kann was nicht stimmen. Da müssen sie
eine wurzelbehandlung einleiten.
Verlangen sie doch zunächst eine bestätigung der renten-
stelle aus der hervorgeht welcher betrag auf welches konto wann
angewiesen wurde. Gehe davon aus, der betrag ist wenigstens
so hoch, dass sich all die mühe lohnt.
Kann den der vater nicht beim deutschen konsulat vorsprechen?
Haben sie hier nicht die möglichkeit einen abgeordneten einzu-
schalten ?
Schildern sie den fall dem bundesarbeitsministerium in form einer
beschwerde.
Eine nachforschung nach dem verbleib hat doch nur wirklich einen
sinn wenn feststeht, bei der rentenstelle wurde der betrag abgebucht
und beim empfänger der eingang nicht gutgeschrieben.
Vermute stark, es wurde der betrag- aus welchen gründen auch immer-
vom auftraggeber noch gar nicht angewiesen.
Habe sehr viel zeit und helfe gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen.
In der tat, hier kann was nicht stimmen. Da müssen sie
eine wurzelbehandlung einleiten.
Verlangen sie doch zunächst eine bestätigung der renten-
stelle aus der hervorgeht welcher betrag auf welches konto wann
angewiesen wurde. Gehe davon aus, der betrag ist wenigstens
so hoch, dass sich all die mühe lohnt.
Kann den der vater nicht beim deutschen konsulat vorsprechen?
Haben sie hier nicht die möglichkeit einen abgeordneten einzu-
schalten ?
Schildern sie den fall dem bundesarbeitsministerium in form einer
beschwerde.
Eine nachforschung nach dem verbleib hat doch nur wirklich einen
sinn wenn feststeht, bei der rentenstelle wurde der betrag abgebucht
und beim empfänger der eingang nicht gutgeschrieben.
Vermute stark, es wurde der betrag- aus welchen gründen auch immer-
vom auftraggeber noch gar nicht angewiesen.
Habe sehr viel zeit und helfe gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen.