Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo hilflos,
die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann nicht gekündigt werden. Wenn Sie selbständig sind, endet die Pflichtversicherung mit der Aufgabe der Tätigkeit. Bei pflichtversicherten Handwerkern kann nach 18 Jahren ein Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung gestellt werden.
Sollten Sie freiwillig versichert sein, endet die Beitragszahlung mit Ihrer schriftlichen Kündigung.
Wenn Sie Beitragsrückstände haben, können Sie ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ist jedoch eine Einzelfallentscheidung.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger zur weiteren Klärung.
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