Sie sehen es schon richtig, hat jemand in den letzen fünf
jahren 60 monatsbeiträge bezahlt und es waren nur in
dieser zeit für 35 monate pflichtbeiträge darunter fehlt
ein monat für die erwerbsminderungsrente.
Bei ihnen es aber doch so, ausgehend vom 31.12.2006 haben
sie weit mehr pflichtbeiträge geleistet, mindestens aber doch,
ausgehend ab 1.1.2002 54 monate, dies ist doch mehr als 36
monate bzw. drei jahre.
Bin also als laie der meinung, die freiwillige beitragszahlung
für sechs monate sind insofern bei ihnen wirkungslos.
Warten sie die stellungnahme des experten ab, ich behaupte oft
sachen die nicht stimmen, nur so kommt die wahrheit ans tages-
licht.
Bin mir im klaren, solche bemerkungen verstehen manche nicht,
dies macht mir aber nur die hälfte aus, hauptsache es hilft manchen.
Mit freundlichen Grüßen.