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Experten-Antwort

Rentenbeitragszahlung bei Arbeit im Ausland

von GünterKlein18.05.2011 | 20:31
1966 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich werde demnächst eine Stelle in China, bei einer chin. Firma antreten und dort auch meine Steuern und sonst. Abgaben bezahlen. Ich weiss noch nicht wie lange ich in China bleiben werde, kann sein 1Jahr können aber auch 10 Jahre oder mehr werden. Ich möchte hier weiterhin Beiträge in die Gesetzliche Rente einbezahlen damit die Jahre weiterlaufen. wie geht das? geht das überhaupt wenn man keinen Wohnsitz und auch keine Arbeitsstelle in Deutschland mehr hat? falls doch, wie hoch wären die Beiträge die ich monatlich bezahlen müsste? gibts da einen mindest Beitrag oder zahlt man freiwillig soviel wie man möchte bzw. kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2011 | 09:14

Hallo GünterKlein,

santander hat die freiwillige Versicherung schon sehr ausführlich dargelegt.

Zur Antragstellung benötigen Sie den Vordruck V060.

Sie können den Antrag auch direkt in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen und eine Beratung in Anspruch nehmen, damit Ihnen erläutert werden kann, wie sich die Beiträge auf Ihre zukünftige Rente auswirken werden.

1 Antworten

santanderam 19.05.2011 | 07:30
Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 79,60 Euro pro Monat. Der Höchstbeitrag auf 1.094,50 Euro. Innerhalb dieser Bandbreite entscheiden freiwillig Versicherte selbst, wie viel sie zahlen. Durchschnittlich zahlen freiwillig Versicherte 530,72 Euro pro Monat ein. Auch der Zahlungsmodus ist flexibel wählbar: Sie können pro Kalenderjahr von einem bis zu 12 Monatsbeiträge zahlen. Freiwillig Versicherte müssen die Beiträge in voller Höhe und termingerecht direkt an den Rentenversicherungsträger überweisen. Fristen Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres zahlen, also für 2010 bis zum 31. März 2011. Beiträge bezahlen Abbuchen lassen Wenn Sie Beiträge für jeden Monat zahlen wollen, ist der einfachste und sicherste Weg die Abbuchung: Sie ermächtigen Ihre Rentenversicherung, die Beiträge automatisch von Ihrem Girokonto abzurufen. Die Beiträge gelten dann am ersten Tag des vereinbarten Abbuchungsmonats als gezahlt. Ihr Vorteil: Durch eine Abbuchungsermächtigung schließen Sie aus, dass Sie die rechtzeitige Beitragszahlung übersehen und Ihnen daraus Nachteile entstehen, insbesondere für die Erhaltung der Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung. Sie sind an die Ermächtigung zur Abbuchung nicht auf Dauer gebunden. Sie können diese jederzeit ändern oder auch ganz widerrufen. Überweisen Möchten Sie nicht abbuchen lassen, dann zahlen Sie die Beiträge von Fall zu Fall durch Überweisung von Ihrem Girokonto. Geben Sie in diesem Fall auf dem Überweisungsvordruck bitte unbedingt an: Ihren Namen und Vornamen, Ihre Versicherungsnummer, den Zeitraum, für den Ihr Beitrag bestimmt ist, die Beitragsart (freiwilliger Beitrag). Anmelden Bei Beginn einer freiwilligen Versicherung müssen Sie sich beim Versicherungsträger anmelden. Hierzu gibt es bei den Rentenversicherungsträgern einen Vordruck. Darin müssen Sie angeben, ab wann und in welcher Höhe Sie freiwillige Beiträge zahlen wollen.
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