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Experten-Antwort

Rentenberater ?

von Unklar27.11.2015 | 17:20
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Bei uns werden Stellen abgebaut. Die Alten sollen gehen. Mein Kollege hat eine Abfindungsvereinbarung unterschrieben. Er lässt sich von einem Rentenberater beraten. (teuer) Der sagte, dass er 7 Monate beim Arbeitsamt gesperrt wird, weil er seinen Job aufgibt (Kündigungsfrist) Er solle in den 7 Monaten einen Minijob ausüben, anstatt sich nur wegen den Anrechnungszeiten beim Arbeitsamt regelmäßig zu melden. Das soll für die Rente besser sein, weil die Zeiten besser angerechnet werden würden. Er selbst weiß das auch nicht so genau. Ich stehe bald vor den selben Fragen. So viel ich weiß, sind das doch alles Anrechnungszeiten, die zeitlich alle gleich viel zählen ? Unabhängig davon, ob was eingezahlt wird oder nicht ? Oder ? Danke für Auskunft !

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2015 | 08:15

Hallo Unklar,

die Sperrfrist stellt keine rentenrechtliche Zeit dar, und kann somit nicht bei der Wartezeit berücksichtigt werden. Mit der Aufnahme eines versicherungspflichtigen Minijobs könnte diese Lücke geschlossen werden.

Eine kostenlose Beratung bieten Ihnen die A+B-Stellen der Rentenversicherungsträger.

9 Antworten

Upsalaam 27.11.2015 | 18:23
Der Rentenberater Ihres Kollegen hat grundsätzlich Recht mit dem Hinweis auf einen Minijob. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Arten von rentenrechtlichen Zeiten. Im Groben wird unterschieden zwischen Beitragszeiten (Zeiten mit Beitragszahlung, z.B. versicherungspflichtige Beschäftigung, Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeldbezug...) und beitragsfreien Zeiten (Zeiten für die Keine Beiträge gezahlt werden, wie z.B. Anrechnungszeiten wegen Schul- / Hochschulausbildung, Schwangerschaftszeiten im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzfristen, etc.). Beitragszeiten erhöhen den Rentenanspruch im Hinblick auf den Zahlbetrag. Beitragsfreie Zeiten hingegen haben nur wenig bis keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Es zählen also nicht alle Zeiten gleich. Weiterhin gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung mehrere verschiedene Arten von Altersrenten mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Je nach dem ob die Voraussetzungen vorliegen kann man früher oder eben erst später in Rente gehen. Vorzeitige Altersrenten beinhalten oft einen lebenslangen Rentenabschlag. Da von Ihnen mehrer Angaben fehlen kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, welche Altersrentenart für Sie geeignet wäre. Jede Altersrente erfordert das Vorhandensein einer bestimmten Anzahl von Wartezeitmonaten. Die sogenannte Regelaltersrente erfordert mindestens 5 Jahre (=60 Monate) mit Beitragszeiten. Beitragsfreie Zeiten zählen hier aber eben nicht mit. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert sogar 45 Beitragsjahre. Zwar gibt es auch Beitragsfreie Zeiten die hier mitzählen aber die Sperrzeit der Agentur für Arbeit die Sie erwähnt haben zählt hier z.B. nicht mit. Deshalb macht es hierbei unter Umständen Sinn einen Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit aufzunehmen um weitere Beitragsmonate zur Wartezeiterfüllung zu erhalten. Ob das Ganze sinnvoll ist hängt vom Einzelfall ab und auch davon, welche Altersrentenart anvisiert wird. Sie müssen ja nicht zu einem ggf. kostenpflichtigen Rentenberater gehen. Sie können sich auch kostenlos persönlich oder telefonisch von der Rentenversicherung beraten lassen, was ich Ihnen hiermit unbedingt nahe liegen möchte. Ohne weitere Informationen wie z.B. - Geburtsdatum - Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% vorhanden? - Ihr bisheriges Versicherungsleben (Wie viele Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Wartezeiterfüllung..) können keine konkreten Angaben gemacht werden. Schauen Sie sich am besten Ihre aktuellste Rentenauskunft an, wo bereits viel dazu nachzulesen ist. Dort finden Sie eine Aufstellung all Ihrer gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, der relevanten Altersrentenarten und ihrer jeweiligen Voraussetzungen. Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie ebenfalls von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger kostenfrei anfordern. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch wären Sie vermutlich am besten aufgehoben. Muss ja wie gesagt nicht bei einem Rentenberater sein. MfG Upsala
W*lfgangam 27.11.2015 | 18:18
Zitat von Unklar anzeigen
Hallo Unklar, die so genannte Sperrfrist *) beim 'Arbeitsamt' wäre eine so genannte Überbrückungszeit bis zum Beginn der 'Pflichtbeitragszeit wegen Arbeitslosigkeit'. Rentenrechtlich erfolgt daher keine 'Lücke' im Rentenkonto, was bei einer EM-Rente wichtig sein kann. Zeitlich zählt diese Überbrückungszeit nicht zu den Versicherungsjahren. Ob er dann durch einen parallelen Minijob (mit oder ohne Versicherungspflicht) einen zeitlichen Mehrwert hat - nun, da hätte Ihn der Rentenberater bereits Aufschlauen können und auch, ob es für das restliche Versicherungsleben/die möglichen Rentenarten un/wichtig sein könnte ...und um wie viel pimpern die Mini-Beiträge die Rente überhaupt noch auf?!. Kurzum: diese Informationen erhalten Sie in jeder Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt für lau - nämlich kostenfrei. Machen Sie es besser und gehen bei solch trivialen Fragen in die nächste Beratungsstelle - schon Ihr Portemonnaie ;-) Gruß w. *) dabei auch an die Krankenversicherung denken. Ggf. freiwillige KV, wenn keine Familienversicherung bei der Ehefrau möglich ist.
Unklaram 28.11.2015 | 09:44
Zitat von Upsala anzeigen
Upsala schrieb

Der Rentenberater Ihres Kollegen hat grundsätzlich Recht mit dem Hinweis auf einen Minijob.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Arten von rentenrechtlichen Zeiten.

Im Groben wird unterschieden zwischen Beitragszeiten (Zeiten mit Beitragszahlung, z.B. versicherungspflichtige Beschäftigung, Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeldbezug...) und beitragsfreien Zeiten (Zeiten für die Keine Beiträge gezahlt werden, wie z.B. Anrechnungszeiten wegen Schul- / Hochschulausbildung, Schwangerschaftszeiten im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzfristen, etc.).

Beitragszeiten erhöhen den Rentenanspruch im Hinblick auf den Zahlbetrag.

Beitragsfreie Zeiten hingegen haben nur wenig bis keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

Es zählen also nicht alle Zeiten gleich.

Weiterhin gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung mehrere verschiedene Arten von Altersrenten mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Je nach dem ob die Voraussetzungen vorliegen kann man früher oder eben erst später in Rente gehen. Vorzeitige Altersrenten beinhalten oft einen lebenslangen Rentenabschlag.

Da von Ihnen mehrer Angaben fehlen kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, welche Altersrentenart für Sie geeignet wäre.

Jede Altersrente erfordert das Vorhandensein einer bestimmten Anzahl von Wartezeitmonaten.

Die sogenannte Regelaltersrente erfordert mindestens 5 Jahre (=60 Monate) mit Beitragszeiten. Beitragsfreie Zeiten zählen hier aber eben nicht mit.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert sogar 45 Beitragsjahre.

Zwar gibt es auch Beitragsfreie Zeiten die hier mitzählen aber die Sperrzeit der Agentur für Arbeit die Sie erwähnt haben zählt hier z.B. nicht mit.

Deshalb macht es hierbei unter Umständen Sinn einen Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit aufzunehmen um weitere Beitragsmonate zur Wartezeiterfüllung zu erhalten.

Ob das Ganze sinnvoll ist hängt vom Einzelfall ab und auch davon, welche Altersrentenart anvisiert wird.

Sie müssen ja nicht zu einem ggf. kostenpflichtigen Rentenberater gehen.

Sie können sich auch kostenlos persönlich oder telefonisch von der Rentenversicherung beraten lassen, was ich Ihnen hiermit unbedingt nahe liegen möchte.

Ohne weitere Informationen wie z.B.

- Geburtsdatum

- Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% vorhanden?

- Ihr bisheriges Versicherungsleben (Wie viele Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Wartezeiterfüllung..)

können keine konkreten Angaben gemacht werden.

Schauen Sie sich am besten Ihre aktuellste Rentenauskunft an, wo bereits viel dazu nachzulesen ist. Dort finden Sie eine Aufstellung all Ihrer gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, der relevanten Altersrentenarten und ihrer jeweiligen Voraussetzungen.

Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie ebenfalls von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger kostenfrei anfordern.

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch wären Sie vermutlich am besten aufgehoben. Muss ja wie gesagt nicht bei einem Rentenberater sein.

MfG

Upsala

Hallo und Danke für die bisher hilfreichen Infos. Mein Kollege wurde im August 59. Schwerbehindertengrad hat er nur 40%, bekommen, obwohl er inzwischen, nach mehreren OPs, fast blind ist. Wei viele Versicherungszeiten er genau hat weiß ich nicht, nur daß er sogar die Ausbildung im Betrieb machte, also nie Unterbrechungen hatte. Er ist privat krankenversichert. Ich vermute, es geht um die 45 Jahre Erwerbstätigkeit. Damit er, wenn er in Altersrente dann geht, keine Abschläge hat. Also zählen Minnijobzeiten, rein zeitlich betrachtet, mehr als wenn man sich nur regelmäßig beim Jobcenter meldet. Damit erreicht er das Ziel abschlagsfreihe Rente somit wahrscheinlicher. Nach den 7 Monaten, wenn er dann arbeitslos ist, bekommt er, glaube ich, 2 Jahre Arbeitslosengeld, die Zeiten zählen dann voll ? Für meinen Fall mache ich später mal einen seperaten Faden auf, da sieht einiges anders aus. Ich will möglichst ohne privaten Rentenberater auskommen, die sind mir zu teuer. Danke für Hilfe !
Unklaram 28.11.2015 | 10:09
Habe noch etwas bei der DRV recherschiert. Also die erste abschlagsfreie Rente die er bekommen könnte wäre die: Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 01.05.2020 Sollte er 2 Jahre Arbeitlosengeld bekommen, dann müsste er 2 Jahre und 7 Monate irgendwie mit einem Minnijob auffüllen. Denke das wird schwierig, wenn man fast nichts mehr sieht.
Unklaram 28.11.2015 | 09:51
Habe es grade mal zurückgerechnet. Mein Kollege ist also im August 1956 geboren worden.
KSCam 28.11.2015 | 12:03
Der Bekannte soll sich 1.) eine aktuelle Rentenauskunft bei der DRV anfordern und 2.) dann einen Beratungstermin bei der DRV vereinbaren. Bis er 63 +8 ist und bei Jahrgang 56 die AR für bes. langj. Versicherte abschlagsfrei bekommt, ist ja noch massig Zeit hierfür. Und auch dafür alle Fragen direkt zuklären (und nicht über die Schiene "ich kenne jemand, der einen kennt...." :)
Unklaram 28.11.2015 | 17:08
Das ist mein Kollege, der einen teuren Rentenberater hat, ich will nur wissen ob das stimmt was der sagt.
Unklaram 28.11.2015 | 17:14
Ups da war das geschriebene plötzlich weg. Kernfrage: Werden Zeiten im Minijob anders bei der Rente angerechnet, als Zeiten die man sich im Jobcenter als arbeitsuchend meldet ? Ich bin 1962 geboren, mich betrifft das auch bald, weil bei uns in der Automobilindustrie viele Teile der Verwaltung in den letzten Jahren nach Asien, Russland und Indien veregt wurden, weil die billiger sind, nennt sich Industrie4.0, Alles was digital erledigt werden kann wandert ab.
W*lfgangam 28.11.2015 | 17:41
Zitat von Unklar anzeigen
Hallo Unklar, bis Sie in Rente kommen, haben wir noch 1-2-3 Reformen hinter uns ;-) Beherzigen Sie den Rat von KSC: Info da einholen, wo das aktuell beurteilt werden kann ...alles andere ist kalte Kaffeesatzleserei - auch wenn Sie hier die Filtertüte noch 3x umdrehen, kriegen Sie keine 'besseren' Antworten. Gruß w.
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