Der Rentenberater Ihres Kollegen hat grundsätzlich Recht mit dem Hinweis auf einen Minijob.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Arten von rentenrechtlichen Zeiten.
Im Groben wird unterschieden zwischen Beitragszeiten (Zeiten mit Beitragszahlung, z.B. versicherungspflichtige Beschäftigung, Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeldbezug...) und beitragsfreien Zeiten (Zeiten für die Keine Beiträge gezahlt werden, wie z.B. Anrechnungszeiten wegen Schul- / Hochschulausbildung, Schwangerschaftszeiten im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzfristen, etc.).
Beitragszeiten erhöhen den Rentenanspruch im Hinblick auf den Zahlbetrag.
Beitragsfreie Zeiten hingegen haben nur wenig bis keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
Es zählen also nicht alle Zeiten gleich.
Weiterhin gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung mehrere verschiedene Arten von Altersrenten mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Je nach dem ob die Voraussetzungen vorliegen kann man früher oder eben erst später in Rente gehen. Vorzeitige Altersrenten beinhalten oft einen lebenslangen Rentenabschlag.
Da von Ihnen mehrer Angaben fehlen kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, welche Altersrentenart für Sie geeignet wäre.
Jede Altersrente erfordert das Vorhandensein einer bestimmten Anzahl von Wartezeitmonaten.
Die sogenannte Regelaltersrente erfordert mindestens 5 Jahre (=60 Monate) mit Beitragszeiten. Beitragsfreie Zeiten zählen hier aber eben nicht mit.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert sogar 45 Beitragsjahre.
Zwar gibt es auch Beitragsfreie Zeiten die hier mitzählen aber die Sperrzeit der Agentur für Arbeit die Sie erwähnt haben zählt hier z.B. nicht mit.
Deshalb macht es hierbei unter Umständen Sinn einen Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit aufzunehmen um weitere Beitragsmonate zur Wartezeiterfüllung zu erhalten.
Ob das Ganze sinnvoll ist hängt vom Einzelfall ab und auch davon, welche Altersrentenart anvisiert wird.
Sie müssen ja nicht zu einem ggf. kostenpflichtigen Rentenberater gehen.
Sie können sich auch kostenlos persönlich oder telefonisch von der Rentenversicherung beraten lassen, was ich Ihnen hiermit unbedingt nahe liegen möchte.
Ohne weitere Informationen wie z.B.
- Geburtsdatum
- Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% vorhanden?
- Ihr bisheriges Versicherungsleben (Wie viele Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Wartezeiterfüllung..)
können keine konkreten Angaben gemacht werden.
Schauen Sie sich am besten Ihre aktuellste Rentenauskunft an, wo bereits viel dazu nachzulesen ist. Dort finden Sie eine Aufstellung all Ihrer gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, der relevanten Altersrentenarten und ihrer jeweiligen Voraussetzungen.
Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie ebenfalls von dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger kostenfrei anfordern.
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch wären Sie vermutlich am besten aufgehoben. Muss ja wie gesagt nicht bei einem Rentenberater sein.
MfG
Upsala