s. Antwort von Rfn. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Selbstverständlich können Sie jederzeit auch einen anderen Versichertenältesten oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, bei Bedarf auch mehrfach oder verschiedene Stellen. Ein Abgleich hierüber, ob und ggf. wieviele oder welche Berater Sie aufgesucht haben erfolgt nicht.