Hallo Luise,
Wie schon beschrieben können Sie den Rentenantrag erst einmal selbst stellen, bzw. bekommen in der Regel in jeder Gemeinde für den formellen Antrag Unterstützung (kostenlos).
Eine Erfolgsprämie bekommt der Rentenberater normalerweise nicht, die haben Stundensätze, die jeden Arzt neidisch machen. Sinn hat ein freier Berater (der auch bei Gericht zugelassen ist), frühestens im Widerspruchsverfahren. Da bezahlt aber im allgemeinen auch eine Privatrechtsschutzversicherung die in der Regel auch den Sozialrechtsschutz mit einschließt. Allerdings kennen sich Rentenberater im Renten und Sozialrecht (auch Krankenkassen) besonders gut aus, ich würde sagen, besser als Anwälte, die in der Regel noch andere Sachgebiete bearbeiten.
Ich hatte selbst einen Berater, durch den ich auch die Krankengeldsperre der Krankenkasse "reguliert" bekam. Das hat mich nichts gekostet. Für die Rente habe ich ihn sicherheitshalber auch genommen, weil ich selbst 1 Jahr nach der OP nicht in der Lage war, mit mehr als 10 Minuten zu konzentrieren und das bei einer Krankenakte von 4 cm dicken Unterlagen.
Dies hätte mir auch bei einem kostenlosen Helfer (z.B. VdK, Gemeinde, wir hatten sogar einen Berater der kostenlos half, auch ohne VdK-Mitgliedschaft) auch nicht viel gebracht, weil mir einfach alles zu viel war.
Jeder machte mich verrückt, auch der Vertreter meines Hausarztes, der vorher selbst sogar Gutachter für die RV war. Er hat aber trotzdem gemeint, dass ich aufgrund meiner Krankheit berentet werden würde, evtl. auch mit Widerspruch.
Viel kann Ihnen der freie Berater auch nicht helfen in Bezug auf Ihre Krankheit/Behinderung. Aber nützliche Tipps kann er schon geben. Er wusste ja auch nicht genau, wie schwer ich auf Dauer erkrankt sein würde.
Mein Berater hatte einen Stundensatz von 120,-- Euro zuzüglich Kosten für Kopien (können Sie auch selbst machen). Die Schriftsätze wurden ebenfalls über Stundenbasis abgerechnet, aber nur mit 45,-- Euro, für die Zeit der Schreibkraft.
Also, von Erfolgshonorar war nicht die Rede. In Deutschland dürfen Rechtsanwälte auch keine Erfolgshonorare kassieren, sie sind an die Gebührenordnung gehalten. Mein Berater hat mich sogar darauf hingewiesen, ob ich nicht dieses oder jenes selbst machen könnte, um Kosten zu sparen. Er hatte die Zulassung für das zuständige Landgericht. Darauf sollte man wohl achten. Ich denke der Begriff "Rentenberater" ist nicht geschützt.